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Verfassungsgericht kippt nach Klagen von Ärzten Triage-Regelung
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Verfassungsgericht kippt nach Klagen von Ärzten Triage-Regelung

By Abrar Hussain
November 4, 2025 2 Min Read
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Intensivstation im Krankenhaus.

Stand: 04.11.2025 12:41 Uhr

Welcher Patient hat Priorität, wenn die Kapazitäten nicht für alle reichen? Zur sogenannten Triage hatte der Bund vor drei Jahren neue Regeln eingeführt – doch die hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt.

Gigi Deppe

Eines ist jetzt klar: Die neuesten gesetzlichen Regeln zur sogenannten Triage gelten ab sofort nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat sie gekippt. Bei dem Begriff Triage geht es um die Frage, welche Patienten bevorzugt und welche benachteiligt werden dürfen. Was, wenn die Kliniken zum Beispiel während einer Pandemie irgendwann so überfüllt sind, dass nicht alle behandelt werden können? Wer entscheidet nach welchen Kriterien in einer solchen Situation, wer Bett und Beatmungsgerät bekommt und wer nicht?

2021 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Der Gesetzgeber muss eine Regelung finden, die sicherstellt, dass zum Beispiel Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden. Die Regelung kam 2022 ins Infektionsschutzgesetz.

Dagegen legten nun 14 Ärztinnen und Ärzte Verfassungsbeschwerde ein. Das Gesetz sei widersprüchlich und unklar und bringe eine erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Kritik äußerten sie auch an dem Verbot der so genannten Ex-Post-Triage. Dadurch darf eine einmal begonnene Behandlung nicht wieder abgebrochen werden, auch wenn danach Patienten kommen, bei denen die medizinische Versorgung erfolgversprechender wäre.

Eingriff in die Berufsfreiheit

Ob die Kritik der Ärzte berechtigt ist, bleibt jetzt aber offen. Das Bundesverfassungsgericht gibt keine Handlungsanweisung, was den Medizinern vom Staat vorgeschrieben werden darf.

Es bestätigt nur: Ja, mit den Vorschriften wird in die sogenannte Berufsausübungsfreiheit der Ärzte eingegriffen. Sie können nicht mehr Therapien frei wählen. Wenn eine einmal begonnene Behandlung nicht wieder abgebrochen darf, können sie nicht aus der bisherigen Behandlung Schlüsse ziehen und eigenständig einen Stopp beschließen. Auch sei es ein Eingriff in die Berufsfreiheit, wenn sie bestimmte Entscheidungen nur mit einem oder zwei anderen Kollegen treffen dürften.

Zuständigkeit liegt bei Bundesländern

Aber die neuen Vorschriften zur Triage im Ernstfall scheiterten nicht daran, dass in die Freiheit der Ärzte zu sehr eingegriffen wird. Das Bundesverfassungsgericht lässt das neue Gesetz schon an rein formellen Regeln scheitern. Indem es nämlich sagt: Der Bundesgesetzgeber durfte diese Fragen nicht regeln. Der Bund sei zwar für die Bekämpfung von Pandemien zuständig, aber solche heiklen Situationen in den Krankenhäusern könnten auch außerhalb einer Pandemie entstehen.

Wie das Verfahren ablaufen soll, wenn Krankenhäuser überfüllt sind, ist also ab jetzt grundsätzlich Sache der Bundesländer. Dabei waren sich die acht Richterinnen und Richter übrigens nicht einig. Das Gericht schreibt es ausdrücklich in das Urteil: Zwei von acht Richtern sahen die Sache anders, hätten also anders entschieden.

(AZ: 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23)

Gigi Deppe, SWR, tagesschau, 04.11.2025 11:44 Uhr

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Abrar Hussain

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