Urteil gegen Polen: Laut EuGH Rechtsverstoß an Verfassungsgericht

Urteil gegen Polen: Laut EuGH Rechtsverstoß an Verfassungsgericht

Der Eingang zum Verfassungsgericht in Warschau

Stand: 18.12.2025 13:31 Uhr

Zu Zeiten der PiS-Regierung hatte Polens Verfassungsgericht sich geweigert, Entscheidungen des Europäische Gerichtshofs anzuerkennen. Die EU-Kommission klagte – und bekam nun Recht. Das höchste europäische Gericht sieht einen Prinzipienbruch.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung während der Amtszeit der PiS-Regierung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg (Az. C-448/23). Aufgrund schwerwiegender Mängel bei der Ernennung der Richter und seiner früheren Präsidentin sei das Verfassungsgericht nicht unabhängig und unparteiisch. Geklagt hatte die EU-Kommission.

Hintergrund sind zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs (Trybunal Konstytucyjny) aus dem Jahr 2021. Das höchste polnische Gericht hatte sich geweigert, europäisches Recht und Urteile des europäischen Gerichtshofs in Luxemburg anzuerkennen. Daraufhin leitete die EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Die neue Regierung in Warschau unter dem EU-freundlichen Ministerpräsidenten Donald Tusk bemüht sich seit ihrem Amtsantritt, die Reformen der Vorgängerregierung wieder rückgängig zu machen. Nach der Regierungsübernahme hatte Polen die Verstöße bereits vollumfänglich anerkannt. Der EuGH musste die Vorwürfe dennoch prüfen.

Justizreform in der PiS-Ära

2021 hatte die rechtsnationale PiS-Regierung das Land geführt. Sie hatte mit einer Reform versucht, die gesamte polnische Justiz auf ihre Linie zu bringen. Das Verfassungsgericht wurde mit parteinahen Richterinnen und Richtern besetzt. EU-Kommission und EuGH hatten wiederholt festgestellt, dass wesentliche Teile der Reform nicht mit EU-Recht vereinbar sind – weil sie die Unabhängigkeit der Justiz untergraben habe. Der EuGH hatte angeordnet, bestimmte Reformen wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken auszusetzen.

Polen könne sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen, um sich gemeinsamen EU-Werten wie Rechtsstaatlichkeit, effektivem Rechtsschutz und richterlicher Unabhängigkeit zu entziehen, stellte der EuGH nun klar. Diese Werte seien für alle Länder, die der Europäischen Union beitreten, rechtlich bindend. Mitgliedstaaten könnten sich davon nicht lossagen, teilten die Richterinnen und Richter mit.

Außerdem stellte der EuGH fest, dass der Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung mehrerer Richter und seiner ehemaligen Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht darstellte.

Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

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