In Zukunft sollen genveränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Das sieht eine Abmachung von EU-Staaten und dem Europaparlament vor. Befürworter sehen Chancen, Kritiker warnen.
Unter den EU-Staaten zeichnet sich eine ausreichende Mehrheit dafür ab, dass genveränderte Lebensmittel künftig im Supermarkt ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden dürfen. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter signalisierten jetzt genügend EU-Staaten ihre Unterstützung für die Lockerung der entsprechenden Gentechnikvorgaben.
Deutschland enthielt sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Aussprache. Acht weitere Länder stimmten dem Vorhaben nicht zu, eine ausreichende Mehrheit gab es dennoch.
Kennzeichnung nur bei größeren Eingriffe
Vor rund zwei Wochen hatten sich bereits Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, dass es künftig zwei Kategorien von Gentechnik geben soll.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden, sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen.
Verbraucher müssen künftig genauer hinschauen
Wenn die neuen Vorgaben auch formell bestätigt werden, können Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel essen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin eine “herbe Enttäuschung”. Die Verbraucherorganisation Foodwatch spricht von einem Geschenk an die Agrar-Lobby.
Produkte, in denen gekennzeichnete gentechnisch veränderte Pflanzen verarbeitet sind, haben in Deutschland im Verkauf derzeit keine Bedeutung. Wer die neuen Züchtungsmethoden auch künftig nicht auf dem Teller haben will, kann sich an dem Label “Ohne GenTechnik” orientieren. Das soll laut dem dahinterstehenden Verband auch künftig Gentechnikfreiheit garantieren.
Bio weiterhin gentechnikfrei
Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament keinen Verstoß darstellen, wenn es um ein “technisch unvermeidbares Vorhandensein” von Gentechnik geht. Eine Kennzeichnungspflicht für Saatgut soll es ermöglichen, weiterhin gentechnikfrei zu arbeiten.
Nachdem nun die EU-Staaten ihre Zustimmung zu dem von Vertretern ausgehandelten Kompromiss gegeben haben, wird der Umweltausschuss des Europaparlaments bei seiner nächsten Sitzung im Januar über die Einigung abstimmen. Anschließend muss auch das Europaparlament grünes Licht geben. Wann genau die Bestimmung in Kraft tritt, steht noch nicht fest.
Hoffnung auf Resistenz, Warnung vor Ausbreitung
Befürworter des Einsatzes von Gentechnik in der Landwirtschaft verweisen auf den mögliche Entwicklung von Weizensorten, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent sind. Aber auch stressresistente Maispflanzen oder allergenfreie Erdnüsse seien denkbar. Zudem erwarten Befürworter, dass europäische Landwirte wettbewerbsfähiger werden. In anderen Ländern gelten bereits schwächere Regeln für moderne Gentechnikverfahren.
Kritiker warnen vor Risiken, etwa dass neue Gentechnik-Methoden weitreichend genutzt werden – also für deutlich mehr als Veränderungen, die auch zufällig im Erbgut von Pflanzen entstehen könnten. Die Ökologin Katja Tielbörger warnte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung davor, dass sich gentechnisch veränderte Pflanzen in der Wildnis ausbreiten könnten. Dies berge Risiken für das Gleichgewicht eines Ökosystems.
