EU-Innenminister einigen sich auf wichtige Punkte des Asylpakets

EU-Innenminister einigen sich auf wichtige Punkte des Asylpakets

Flaggen der Europäischen Union wehen nach einer Sitzung der EU-Kommission zur EU-Erweiterung vor dem EU-Hauptquartier.

Stand: 08.12.2025 14:53 Uhr

Die EU-Innenminister haben sich unter anderem auf erleichterte Ablehnungen von Asylanträgen sowie eine gemeinsame Liste “sicherer Herkunftsländer” geeinigt. Zudem soll es “Umsiedlungen” innerhalb der EU geben.

Kathrin Schmid

Quasi im Eiltempo haben die europäischen Innenministerinnen und Innenminister heute viele Haken an wichtige Bausteine der EU-Asylreform gesetzt. Entscheidend zunächst: Künftig sollen EU-einheitliche Verfahren bei der Abschiebung gelten. Das betrifft die Abschiebehaft, ein Wiedereinreiseverbot und vor allem strengere Regeln, wie ausreisepflichtige Personen künftig EU-weit mit den Behörden kooperieren müssen.

Eine weitere Einigung zielt auf die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Darauf stehen nun Ägypten, Marokko und Tunesien, Indien, Bangladesch, Kolumbien und der Kosovo. In diese soll aus der gesamten EU künftig schneller abgeschoben werden können, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner: “Es ist eine Liste, die wir noch mal erweitert haben und bei der wir uns an klare Vorgaben halten, was als sicher gilt und was nicht.” Dahinter stünden viele Gespräche etwa mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der jeweiligen Zivilgesellschaft. “Am Ende wird diese Liste unsere Rückführungsprozess dorthin stark erleichtern”, sagte der Innenkommissar.

Umstrittene Drittstaatenregelung

Nicht nur auf die “sicheren Herkunftsstaaten” haben sich die Innenminister geeinigt, sondern auch auf ein Konzept für “sichere Drittstaaten”. Danach sollen abgelehnte Asylbewerber künftig leichter in diese Länder abgeschoben werden, auch wenn keinerlei Verbindung – etwa durch Familie oder Freunde – dorthin besteht. Im EU-Parlament, das all den Beschlüssen auch noch zustimmen muss, ist dieses Vorgehen umstritten.

Aus Sicht des dänischen Migrationsministers Rasmus Stoklund ist es jedoch ein Meilenstein. Denn: “Wir verfügen nun über den rechtlichen Rahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, etwa Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten”, sagte er. Dies sei von entscheidender Bedeutung, “um die grundlegenden Mängel des derzeitigen Asylsystems zu beheben.” Damit meint er unter anderem die Tatsache, dass bisher nur jede vierte Person, die ausreisepflichtig ist, auch wirklich die EU verlässt.

Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt ist offen für solche Zentren in Drittstaaten, in die abgelehnte Asylbewerber zunächst gebracht werden sollen, um die Rückkehrprozedur von dort aus durchzuführen. Er sprach jedoch von einer “Mammut-Aufgabe”, die Zeit brauche. “Es hat in der Vergangenheit schon Versuche für solche Rückkehrzentren gegeben, die nicht alle erfolgreich waren”, sagte der CSU-Politiker. “Aber jetzt gibt es eine neue Chance. Und auch Deutschland wird versuchen, die zu ergreifen – gemeinsam mit anderen Partnerländern.”

Drei Möglichkeiten der Unterstützung

Auch bei der Gretchenfrage der großen EU-Asylreform geht es voran. Denn bei aller geplanten Härte und Konsequenz in Sachen Migration wird es auch weiterhin Menschen mit guten Chancen auf Asyl in der EU geben. Und die sollen künftig fairer auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden.

Die EU-Innenminister haben sich jetzt darauf geeinigt, dass sie in drei möglichen Versionen zum Solidaritätsmechanismus beitragen werden: Indem sie Geflüchtete übernehmen, indem sie einen finanziellen Beitrag leisten, oder indem sie auf andere Weise – etwa mit Material und Personal – zum Grenzschutz beitragen.

Konkret angepeilt für das zweite Halbjahr 2026 sind nun 21.000 “Umsiedlungen” von Geflüchteten – oder 420 Millionen Euro an Zahlungen. Zu den Profiteuren sollen nach den Berechnungen der EU-Kommission Länder wie Griechenland, Italien, Spanien und Zypern gehören. Deren Migrationsminister Nicholas Ioannides erklärt: “Für uns auf Zypern sind die ‘Umsiedlungen’ von entscheidender Bedeutung, genau wie für alle anderen besonders belasteten Staaten – da muss es in der Praxis sehr schnell konkret werden.”

Bislang wollen viele eine Ausnahme

Bisher allerdings finden sich kaum Innenminister, die bereit sind, künftig mehr Geflüchtete aufzunehmen. Viele Staaten, darunter auch Deutschland, können nach den Vorgaben der EU-Kommission auch beantragen, von der Pflicht befreit zu werden. Und das sei gut so, sagte Innenminister Dobrindt: “Da ist mit fixiert, dass Deutschland bereits eine hohe Belastung zu tragen hat, bis heute – was Sekundärmigration in Europa anbelangt und etwa was die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine betrifft. All das muss eine Rolle spielen in einem zukünftigen Solidaritätsmechanismus.”

So wollen auch viele andere EU-Staaten Ausnahmen von der Solidaritätsregelung geltend machen Hierbei dürfte es noch reichlich Diskussionen in Brüssel geben. Vor allem schwingt die Hoffnung mit: Je Besser der Migrationspakt vom 12. Juni 2026 an funktioniert, je weniger Geflüchtete in der EU ankommen und zu verteilen sind – desto weniger Solidarität unter den Staaten ist gefragt.

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