Die Bundeswehr erhält mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen. In bestimmten Fällen ist nun auch der Abschuss unbemannter Flugkörper erlaubt. Der Bundesrat billigte die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.
Die Bundeswehr darf auf Anforderung der Bundespolizei künftig auch Drohnen abschießen. Die entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes passierte nach dem Bundestag auch den Bundesrat.
Deutschland reagiert damit auf die veränderte Sicherheitslage und die Zunahme von Drohnensichtungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Drohnenpiloten sind meist kaum zu ermitteln. Es wird aber vermutet, dass in vielen Fällen Russland hinter den Flügen steht.
Klare Zuständigkeiten
Das Gesetz ist Teil des Ziels der Bundesregierung, die Abwehr von Drohnen zu verbessern, Zuständigkeiten klarer zu verteilen und das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte zu vereinfachen. Dazu dient auch das neue Drohnenabwehrzentrum in Berlin.
In Deutschland sind zunächst die Polizeikräfte der Länder für die Drohnenbekämpfung zuständig. Meist fehlen ihnen dazu aber die Möglichkeiten. Deshalb sind bereits die Kompetenzen der Bundespolizei ausgeweitet worden.
Abschuss explizit erlaubt
Kernpunkt der Reform ist, dass die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe künftig auch direkt gegen Drohnen vorgehen dürfen. Bisher war der Einsatz etwa mit Störsendern oder auch Waffen eng begrenzt.
Die Gesetzesänderung soll aber explizit den Abschuss unbemannter Flugkörper erlauben, “wenn davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll”. Um besonders schwere Unglücksfälle oder Anschläge zu verhindern, darf die Truppe also nun Drohnen gezielt zum Absturz bringen oder abfangen.
Schärfere Strafen
Mit dem Gesetz werden auch die Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen verschärft. Wenn Drohnen in deren Lufträume gesteuert werden, wird dies künftig als Straftat geahndet. Bisher galt ein solches Verhalten lediglich als Ordnungswidrigkeit. Die Neuregelung zielt auch auf Blockadeaktionen etwa von Klimaaktivisten ab, die in der Vergangenheit mehrfach den Flugbetrieb lahmgelegt hatten. Tätern drohen nun Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Mehr Schutz für kritische Infrastruktur
Die Länderkammer stimmte zudem einem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur zu – trotz inhaltlicher Bedenken. Das sogenannte Kritis-Dachgesetz macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es um die Abwehr von Angriffen Krimineller und von Anschlägen von Extremisten. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um.
Die Länder kritisierten insbesondere, dass nach dem Gesetz zur kritischen Infrastruktur Einrichtungen zählen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Aus ihrer Sicht ist dieser Schwellenwert viel zu hoch – sie plädierten eine Absenkung auf 150.000 Menschen.
Ermöglicht wurde die Zustimmung der Länder durch eine in letzter Minute ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes. Diese greife zentrale Forderungen der Länder auf, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).
