Bundesverfassungsgericht: Export von Panzern nach Israel erlaubt

Bundesverfassungsgericht: Export von Panzern nach Israel erlaubt

Kampfpanzer vom Typ Leopard 2A4 stehen in einer Halle von Rheinmetall.

Stand: 12.02.2026 16:18 Uhr

Deutschland muss Rüstungslieferungen nach Israel nicht stoppen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Mannes aus Gaza abgewiesen. Er sah seine Grundrechte durch die Exporte verletzt.

Alena Lagmöller

Michael Nordhardt

“Aufhältig in einem Zelt in al-Mawasi, Khan Younis, Gaza”, so wird im Schriftsatz der Wohnort des Klägers beschrieben. Der Mann fühle sich trotz des Waffenstillstands zwischen Israel und der Hamas immer noch durch die israelischen Panzer bedroht.

Panzer, für die Israel auch Teile von der bayerischen Firma Renk bekommt. Deshalb hat der Palästinenser gegen Deutschland geklagt. Denn die Genehmigung für den Export der Panzergetriebe “Made in Bavaria” kommt von der Bundesregierung.

Kläger sieht Grundrechte verletzt

Durch die Genehmigung der Rüstungsexporte verletze die Bundesregierung seine Grundrechte, argumentiert der Mann. Vor deutschen Gerichten wird er durch die Menschenrechtsorganisation ECCHR unterstützt.

Alexander Schwarz vom ECCHR berichtet, dass der Mann in Gaza durch Angriffe schwerste persönliche Verluste erlitten habe: “Seine Frau, sein Kind, sein Vater und seine Brüder wurden getötet. Er lebt heute als Binnenvertriebener unter sehr schweren Bedingungen.”

Wenn deutsche Ersatzteile dazu beitrügen, die Panzer einsatzfähig zu halten, dann betreffe das auch sein eigenes Leben und seine eigene Sicherheit. Mit seiner Klage wolle er erreichen, dass deutsche Gerichte prüfen, ob solche Exportgenehmigungen überhaupt rechtmäßig sein können, erklärt Schwarz.

Verwaltungsgerichte lehnten Anträge ab

Vor den Verwaltungsgerichten war der Kläger damit nicht erfolgreich. Zuletzt hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Eilrechtsschutz abgelehnt. Daraufhin hatte der Mann Verfassungsbeschwerde eingelegt. Denn: Erst im vergangenen Sommer hatte Karlsruhe entschieden, dass Deutschland zum Schutz grundlegender Menschenrechte auch im Ausland verpflichtet sein kann.

Allerdings: Die Hürden für so eine Schutzpflicht liegen hoch. In der Entscheidung ging es um US-Drohneneinsätze, die über die US-Airbase in Ramstein gesteuert werden.

Darin stellte Karlsruhe zwei Voraussetzungen auf: Erstens muss die Gefahr für die Menschenrechte im konkreten Fall etwas mit dem deutschen Staat zu tun haben. Und zweitens muss eine ernsthafte Gefahr dafür bestehen, dass das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte systematisch verletzt werden.

Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

In seiner aktuellen Entscheidung ließ das Bundesverfassungsgericht jetzt offen, ob Deutschland eine Schutzpflicht gegenüber dem Kläger aus Gaza hat. Damit äußerten sich die Richterinnen und Richter nicht zu der politisch heiklen Frage, ob in Israel die Gefahr systematischer Menschen- und Völkerrechtsverletzungen besteht.

Sie lehnten die Klage ab, weil die deutsche Regierung nur unter ganz besonderen Umständen zu einer konkreten Maßnahme wie dem Stopp von Rüstungsexporten verpflichtet werden könne. Der Gesetzgeber sei nicht untätig geblieben und habe im Rüstungsexportrecht allgemeine Schutzmechanismen für Menschenrechte verankert, die bei der Genehmigung von Rüstungsexporten greifen würden.

Der Mann habe insgesamt nicht ausreichend begründet, dass die hohen Voraussetzungen für einen Rüstungsexportstopp vorlägen.

ECCHR enttäuscht

Alexander Schwarz vom ECCHR ist enttäuscht über die Niederlage in Karlsruhe. Er hält die Entscheidung für einen schweren Schlag für den gerichtlichen Rechtsschutz. Das Bundesverfassungsgericht erkenne zwar abstrakt an, dass Deutschland verpflichtet sei, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu schützen. Wenn es aber um die konkrete Überprüfung dieser Verpflichtung gehe, ziehe sich das Gericht zurück.

Die Schutzpflichten würden damit für einzelne Menschen nichts bringen, weil staatliches Handeln in diesem hochsensiblen Bereich faktisch gerichtsfrei bleibe.

Bundesregierung sieht sich bestätigt

Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hingegen sieht sich durch die Entscheidung in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Die Bundesregierung entscheide über Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Dies gelte auch für Israel.

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