Wie der Sozialstaat einfacher und digitaler werden soll

Wie der Sozialstaat einfacher und digitaler werden soll

Antrag auf Wohngeld


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Stand: 27.01.2026 17:11 Uhr

Bündeln, vereinheitlichen, digitaler machen: Eine Kommission hat mehrere Empfehlungen erarbeitet, um den Sozialstaat in Deutschland neu aufzustellen. Ein Überblick, wie das System effizienter werden soll.

Was soll sich im Wesentlichen ändern?

Kern der Reform ist die Zusammenlegung der wichtigsten steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem einheitlichen System. Ziel ist es, Sozialleistungen zu bündeln und besser aufeinander abzustimmen, Bürokratie für Bürger und Ämter abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einsetzung der Sozialstaatskommission geeinigt.

Statt bis zu vier verschiedener Ämter soll es für die Bürger künftig nur noch eine zuständige Anlaufstelle geben – zwei Behörden sollen nur noch zuständig sein. Dabei wird zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen unterschieden. Die Jobcenter sollen für alle erwerbsfähigen Personen zuständig sein, die kommunalen Sozialämter für die nicht erwerbsfähigen.

In dem neuen System sollen die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, das bisherige Bürgergeld) und im Alter (SGB XII) sowie das Wohngeld und der Kinderzuschlag aufgehen. Das soll Behördenwechsel und komplizierte Anträge überflüssig machen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat bei der geplanten Reform des Sozialstaats Leistungskürzungen klar ausgeschlossen. Ziel sei es, den Sozialstaat “einfacher, digitaler und transparenter” zu machen, sagte Bas im ARD-Morgenmagazin.

Mehr Anreiz für Arbeit – wie soll das gehen?

Die Kommission will vor allem auch erreichen, dass sich für Leistungsbeziehende Mehrarbeit stärker lohnt. Derzeit führen hohe Abzüge dazu, dass von einem zusätzlichen Verdienst oft nur wenig übrig bleibt. Dafür sollen die Anrechnungsregeln geändert werden: Für geringe Einkommen wird die Anrechnung verschärft, indem der bisherige Freibetrag von 100 Euro auf 50 Euro halbiert wird.

Im Gegenzug soll höheres Einkommen – insbesondere oberhalb der Minijob-Grenze – weniger stark auf die Leistungen angerechnet werden als bisher. Dies soll den Anreiz erhöhen, die Arbeitszeit auszuweiten und schrittweise unabhängig von staatlicher Hilfe zu werden.

Wie soll die Bürokratie verringert werden?

Gesetze und Regeln sollen vereinfacht werden. So soll es künftig für bestimmte Bedarfe feste Pauschalen geben, anstatt aufwendige Einzelprüfungen mit zahlreichen Belegen. Zudem empfiehlt die Kommission, das Kindergeld automatisch nach der Geburt eines Kindes ohne Antrag auszuzahlen. Auch sollen zentrale Begriffe wie “Haushalt” oder “Einkommen” im gesamten Sozialrecht vereinheitlicht werden, um die Anwendung der Gesetze für Verwaltung und Bürger zu erleichtern.

Ein zentrales digitales Sozialportal soll für alle Leistungen dienen. Bürgerinnen und Bürger sollen dort Anträge online stellen, Bescheide erhalten und Nachweise hochladen können. Daten, die dem Staat bereits an einer Stelle vorliegen, wie etwa die Adresse beim Einwohnermeldeamt, sollen nicht mehr bei jedem neuen Antrag erneut eingegeben werden müssen. Der Datenaustausch zwischen den Behörden soll verbessert werden.

Wie sieht der Zeitplan der Reform aus?

Laut Kommission soll noch im ersten Halbjahr 2026 ein Expertengremium zur Digitalisierung eingesetzt werden. Die zuständigen Ministerien sollen innerhalb von sechs Monaten ein Konzept für das neue einheitliche Sozialleistungssystem erarbeiten.

Die Gesetzgebungsverfahren für schnell umsetzbare Maßnahmen, etwa bei der Rechtsvereinfachung, sollen bis Mitte 2027 abgeschlossen sein. Die große Strukturreform der Zusammenlegung von Leistungen soll bis Ende 2027 gesetzlich verankert werden.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden stattdessen von Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet.

Ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig?

Die Empfehlungen der Kommission sehen eine Neuaufteilung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen im Sozialsystem vor. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden, weil Artikel 91e bisher eine andere Arbeitsteilung vorschreibt. “Die dafür erforderliche Verfassungsänderung sollte aus Sicht der Kommission schnellstmöglich angestrebt werden”, schreibt das Gremium.

Arbeitsministerin Bas sagte im ARD-Morgenmagazin, mit einer Grundgesetzänderung wäre die Reform einfacher umzusetzen, aber es gehe auch ohne diese. Die Führung der Union im Bundestag rechnet nicht damit, dass im Zuge der geplanten Sozialstaatsreform Grundgesetzänderungen in dieser Legislaturperiode möglich sind. Er sei in der Frage “skeptisch”, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU). “Ich sehe nicht, dass wir da Gespräche mit Fraktionen außerhalb der Grünen aufnehmen werden.”

Was sagen Kritiker?

Die Einigung der Kommission sei ambitioniert und geprägt von konkreten Vorschlägen einer Vereinfachung, teilte der Deutsche Caritasverband mit. Besorgt zeigte sich der Verband jedoch darüber, dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen werde, als seien hier große Einsparungen möglich. Dies sei nicht der Fall.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband befürchtet unterdessen eine Schlechterstellung von Menschen mit geringem Einkommen. Die Absenkung von Freibeträgen, die gerade Haushalte mit niedrigen Einkommen, Alleinerziehende sowie Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen träfen, sei falsch. Der Sozialverband VdK warnt ebenfalls davor, dass pauschal ausgezahlte Beträge für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten sich nicht nachteilig auswirken dürften.

Die Wirtschaftsforscher des Münchner Ifo-Instituts sehen die Pläne positiv. Der Bericht der Kommission sei “insgesamt mutig und entspricht grundsätzlich unseren Reformüberlegungen”, sagte Experte Andreas Peichl. Allerdings seien viele Details zur konkreten Umsetzung noch offen.

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