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Die Bundesregierung hat Eckpunkte zu einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Was bedeuten die Beschlüsse für Hausbesitzer, Mieter oder Investoren?
Kaum eine Gesetzesreform hat die Gemüter bundesweit so bewegt wie das sogenannte Heizungsgesetz der alten Ampel-Regierung. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Denn die hohen Energiepreise bleiben ein zentraler Kostenfaktor für alle Betroffenen. Gleichzeitig soll aber das Klima geschützt werden. Nun hat die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz neue Vorschläge erarbeitet.
Wie sehen die Änderungen aus?
Mit der Änderung des alten Gesetzes sind Hausbesitzer nicht mehr verpflichtet, beim Einbau einer neuen Anlage darauf zu achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent alternativen Energien betrieben werden muss. “Der Heizungskeller wird wieder Privatsache”, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn.
Eine Vorgabe aber gibt es trotzdem für Öl- und Gasheizungen. “Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen”, so die Koalition. Bei der sogenannten “Bio-Treppe” soll zunächst eine Mindestquote von zehn Prozent gelten. Sie soll dann schrittweise ansteigen. Der genaue Pfad muss noch festgelegt werden. Damit ist nicht klar, welche Kosten am Ende beim Hausbesitzer, Mieter oder Investor verbleiben.
Was sind klimafreundliche Brennstoffe?
Die Koalition zählt dazu besonders Bio-Methan, das zum Beispiel in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderem hergestellt wird, aber auch in Mooren entsteht. Außerdem werden synthetisch erzeugtes Methan sowie verschiedene Arten von Wasserstoff genannt. Bioheizöl wird zum Beispiel im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl hergestellt. Umweltpolitisch immer wieder diskutiert wird die Herstellung von grünem Wasserstoff. Dieser muss mit Erneuerbaren Energien erzeugt werden, damit er als klimafreundlich gilt.
Sind ausreichend bezahlbare Biogase vorhanden?
Ein Gesetz der Ökonomie sagt, dass knappe Güter teuer sind. “Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden”, sagte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln der Nachrichtenagentur dpa.
Zwar ist noch vieles offen, aber es könnten Mehrkosten drohen. Denn Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer. Nach Angaben der Fraktionen verursacht Biogas für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat. Bioöl sei bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Litern pro Monat 23 Euro teurer. Auch die Grünen warnen davor, dass geeignete Gase auf absehbare Zeit knapp und damit teuer bleiben.
Anders sieht das Unionsfraktionschef Spahn. Seiner Darstellung nach wird es 2029 ausreichend Biogase geben, damit die Pläne von Union und SPD für ein neues Heizungsgesetz umgesetzt werden könnten.
Was passiert mit den Förderungen?
Die staatliche Förderung beim Wechsel auf klimafreundliche Heizungen soll laut Spahn wie bisher geplant fortgesetzt werden. Hier werde es keine Änderungen geben, sagte der CDU-Politiker heute im ARD-Morgenmagazin.
Wichtig sind Subventionen vor allem für Wärmepumpen, die unter anderem wegen der staatlichen Zuschüsse zunehmend beliebter werden. Der Fördertopf dafür bleibt bis auf Weiteres erhalten. “Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt”, heißt es im Eckpunktepapier.
Unklar ist jedoch, wie viel Geld es künftig für den Einzelnen gibt – und ob an weiteren Förderbedingungen geschraubt wird. Die genaue Ausgestaltung werde man im Sommer sehen, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.
Was bedeutet das Ganze für Mieterinnen und Mieter?
Klar ist, das auch Mieter und Mieterinnen betroffen sind, auf die Heizkosten bekanntlich umgelegt werden. Zwar sagen Union und SPD, Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden könnten, sollten “vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen” geschützt werden. Aber Details müssen noch ausgehandelt werden.
Gilt die Wahlfreiheit für immer?
Die Politik verweist auch auf eine EU-Richtlinie, nach der ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für alle Neubauten gelten. “Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben”, heißt es in einem Papier der Fraktionen. Die von Union und SPD jetzt ausgehandelte Wahlfreiheit könnte damit womöglich nur für wenige Jahre greifen.
