Vor deutschen Gerichten sind Klagen gegen Impfstoffhersteller bisher oft gescheitert. Nun hat eine Zahnärztin aus Mainz vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg gegen AstraZeneca errungen.
“Auf der rechten Seite, da hör ich gar nichts!” Das berichtet Zahnärztin Pia Aksoy aus Mainz. Sie ist auf dem rechten Ohr taub. “Ich kann zwar meinen Alltag bewältigen, aber es ist eine Einschränkung, die immer da ist und die auch nicht mehr verschwinden wird.”
Pia Aksoy führt den Hörverlust auf eine Corona-Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca zurück. Als die ersten Impfstoffe zum Jahreswechsel 2020/2021 auf den Markt kamen, ließ sich Pia Aksoy schnell impfen, bereits im März 2021 war das.
Ein vollständiger Hörverlust
Als Zahnärztin war es für sie wichtig, dass sie wieder in direktem Kontakt ihre Patienten behandeln kann. “Dann habe ich mich impfen lassen, und ich habe gleich im Impfzentrum die Nebenwirkungen gespürt. Mit Kribbeln im kleinen Finger und im Ringfinger, mit Taubheitsgefühlen im Arm. Im Anschluss habe ich dann Nebenwirkungen bekommen wie Fieber und Schmerzen.”
Diese Nebenwirkungen habe sie noch in Kauf genommen, sagt Pia Aksyo. Aber drei Tage später erlitt die Zahnärztin einen Hörsturz und den dauerhaften Hörverlust. Sie ist sich sicher, dass die Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria die Ursache hierfür war. Nichts anderes komme in Frage.
Pia Aksoy macht den Impfstoff-Hersteller AstraZeneca für ihren Hörschaden verantwortlich. Sie hatten deshalb geklagt und will umfassende Auskunft über bekannte Risiken des Corona-Impfstoffs. Außerdem verlangt sie 150.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatz.
Keine hohen Hürden für Informationen
Durch die Instanzen klagte sie bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und hat jetzt einen Teilerfolg erzielt. Der BGH sagt: Klägerinnen und Kläger brauchen Informationen von den Pharmafirmen über bekannte Impfstoffrisiken. Sonst hätten mögliche Impfgeschädigte nie eine Chance auf eine erfolgreiche Klage. Die Hürden für einen Informationsanspruch dürften nicht zu hoch sein. Das habe auch der Gesetzgeber so gewollt.
Stephan Seiters, Vorsitzender Richter des sechsten Zivilsenats, betonte bei der Urteilsverkündung: Die Geschädigte müsse zwar mehr vortragen als einen bloßen Verdacht, dass der Impfstoff die Ursache für den Gesundheitsschaden sei. Es reiche aber aus, wenn “Anhaltspunkte” für die Ursächlichkeit vorliegen.
Es dürfe da keine zu hohen Anforderungen geben. Sogar wenn mehr dagegen spreche als dafür, dass ein Impfstoff die Ursache für Gesundheitsschäden ist, müsse es Informationen vom Hersteller geben können. Es reiche, dass der Gesundheitsschaden durch das Impfen plausibel ist.
Der BGH hat den Fall nun an die unteren Instanzen zurückverwiesen. Pia Aksoy ist zuversichtlich: “Jetzt sind wir schon so weit gekommen, und jetzt gehen wir voller Kraft und voller Zuversicht diesen Weg weiter, damit am Ende die Gerechtigkeit siegt.”
Umfassende Informationen für die Betroffenen
Die heutige Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Pia Aksoy automatisch gewinnt. Auf jeden Fall hat das BGH-Urteil eine allgemeine Bedeutung dafür, was Impfstoffhersteller an Informationen herausgeben müssen. Der Bundesgerichtshof sagt: Wenn ein Informationsanspruch bestehe, müssen Pharma-Unternehmen auch umfassende Informationen über die Risiken eines Impfstoffs zur Verfügung stellen – und nicht nur Informationen zum einzelnen Krankheitsfall einer Klägerin oder eines Klägers.
Nutzen und Risiken müssen abgewogen werden
Ob AstraZeneca am Ende Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen muss, würde von einer Abwägung abhängen – zwischen dem Nutzen und dem Risiko einer AstraZeneca-Impfung während der Corona-Pandemie. Waren die Impfstoffrisiken damals angesichts der Pandemiegefahren hinnehmbar? Durfte die Nutzen-Risiko-Bewertung also zugunsten von AstraZeneca ausfallen? Das ist die inhaltliche Frage, die ein Gericht im Fall von Pia Aksoy beantworten müsste, damit Geldansprüche möglich sind.
Der BGH hat bei der Urteilsverkündung angedeutet, dass die unteren Instanzen auch bei dieser Frage Rechtsfehler gemacht haben. Die Anforderungen daran, was die Klägerin zur Nutzen-Risiko-Bewertung vortragen muss, seien ebenfalls zu streng gewesen.
“Nebenwirkungen äußerst selten”
Der Anwalt von AstraZeneca wollte sich nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe nicht äußern. Das Unternehmen betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten “höchste Priorität” habe. In der Pandemie hätten Zulassungsbehörden weltweit festgestellt, “dass der Nutzen der Impfung die Risiken äußerst seltener potenzieller Nebenwirkungen überwiegt”.
Bisher sind alle Klagen gegen Corona-Impfstoffhersteller vor deutschen Gerichten gescheitert. Die Klage von Pia Aksoy ist die erste gegen einen Impfstoffhersteller, die vor dem obersten deutschen Zivilgericht landete.

