Der Kaffeeröster Tchibo wirft Aldi Süd vor, Kaffee seiner Eigenmarke zu günstig angeboten zu haben – und damit dem Wettbewerb zu schaden. Die Kartellrichter wiesen den Vorwurf zum zweiten Mal zurück.
Im Streit über angeblich zu niedrige Kaffeepreise hat Tchibo erneut eine juristische Niederlage gegen Aldi Süd einstecken müssen. Die Richter des 6. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiesen die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurück, wie eine Sprecherin mitteilte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tchibo kann Revision einlegen und die Entscheidung von einem höheren Gericht prüfen lassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.
Tchibo kann Revision beantragen
Der Hamburger Kaffeeröster wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee seiner Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben – und damit zu billig. Tchibo sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und wollte Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik schade dem Wettbewerb sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Die Richter teilten diese Einschätzung jedoch nicht. “Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten”, sagte Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke nach der Entscheidung.
Ob der Rechtsstreit damit beendet ist, bleibt offen. Tchibo kann Revision beantragen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Streit befassen. “Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen”, so der Tchibo-Sprecher. Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht.
Lebensmittelketten setzen Hersteller unter Druck
Bereits in erster Instanz war Tchibo im Januar 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert und anschließend in Berufung gegangen. Nach Angaben des Kaffeerösters soll Aldi Süd bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten verkauft haben – von zwei Euro pro Kilo und mehr ist die Rede. Produziert wird der Kaffee von Aldis Tochtergesellschaft New Coffee.
Aus Sicht von Branchenexperten verdeutlicht das Verfahren die veränderten Machtverhältnisse im Handel. “Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen”, sagte Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten. Dies habe das Gericht “juristisch sauber begründet”.
Sogenannte Eckpreisartikel wie Kaffee oder Butter haben im Lebensmittelhandel eine Zugkraft, weil hier besonders auf die Preise geachtet wird. Die Ketten bieten sie oft vergünstigt an, um Kundinnen und Kunden in die Läden zu locken. “Generell gilt, dass das Kartellrecht auch marktstarken Einzelhändlern eine Mischkalkulation gestattet, bei der sie darauf setzen, einzelne Produkte zu Werbezwecken mit Verlust zu verkaufen”, sagte Kartellrechtler Franck.
Preise für Kaffee stark gestiegen
Kaffeehändler und -röster erleben derzeit herausfordernde Zeiten. Die Rohkaffeepreise sind zuletzt stark gestiegen, vor allem infolge schlechter Ernten. Dem Marktbericht der Internationalen Kaffee-Organisation ICO zufolge lag der durchschnittliche Preis für ein US-Pfund Rohkaffee (etwa 454 Gramm) im Dezember vergangenen Jahres bei ungefähr drei Dollar.
Vor zwei Jahren, im Februar 2024, waren es noch 1,82 Dollar. Auch Tchibo hat deshalb seine Preise erhöht – im Februar 2025 und in der kommenden Woche erneut. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland müssen für das Heißgetränk also deutlich tiefer in die Tasche greifen als vor ein paar Jahren.
Bohnenkaffee war im Dezember laut Statistischem Bundesamt im Schnitt knapp 55 Prozent teurer als 2020. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat lag der Preis mehr als 21 Prozent höher.
Aktenzeichen VI-6 U 1/25
