Staatsanwaltschaft fordert Kandidaturverbot für Le Pen

Staatsanwaltschaft fordert Kandidaturverbot für Le Pen

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen in einem Gericht in Paris.

Stand: 03.02.2026 21:15 Uhr

Für die Rechtsnationale Le Pen schwinden in Frankreich die Aussichten auf eine weitere Präsidentschaftskandidatur. Die Staatsanwaltschaft forderte im Berufungsprozess vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter.

Marine Le Pen, Fraktionschefin von Frankreichs Rassemblement National, kann möglicherweise im kommenden Jahr nicht bei den Präsidentenwahlen antreten. Im Berufungsprozess um mögliche Scheinbeschäftigung forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für alle öffentlichen Ämter.

Le Pen habe “ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht hat, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen”, sagte Generalstaatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet vor Gericht in Paris.

Dennoch bleibt für Le Pen eine Chance: Denn das Verbot muss laut Staatsanwaltschaft nicht sofort angewendet werden. Selbst wenn das Berufungsgericht nun also das Urteil aus erster Instanz bestätigt, ist für Le Pen eine Kandidatur theoretisch möglich. Sollte eine der beiden Seiten in Revision gehen – was zu erwarten ist – wäre das Urteil noch nicht rechtskräftig, und die Strafe würde vorerst nicht angewandt.

Bestätigt die nächste Instanz, das Kassationsgericht, aber noch vor der Wahl das Urteil, dann würde der Entzug des passiven Wahlrechts rechtskräftig. In diesem Fall soll der 30 Jahre alte RN-Parteichef Jordan Bardella für die den Rassemblement National antreten.

Vorwurf der Veruntreuung von Geldern

Die geforderte Strafe der Staatsanwaltschaft liegt etwas niedriger als das Urteil der ersten Instanz. Konkret forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem sechs Stunden dauernden Plädoyer, dass von den vier Jahren Gefängnis drei auf Bewährung und eins in Form einer elektronischen Fußfessel verhängt werden. Zudem solle Le Pen eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen.

Der Prozess in Paris dreht sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 soll Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National – mittlerweile Rassemblement National – gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen.

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