So will die Koalition die Regeln für Heizungen ändern

So will die Koalition die Regeln für Heizungen ändern

Handwerker stellen eine gerade installierte Wärmepumpe ein.

Stand: 24.02.2026 • 19:26 Uhr

Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, fällt. Was stattdessen gelten soll.

Nicole Kohnert

Nach monatelangen Verhandlungen sind sich SPD und Union einig, welche neuen Regelungen für neue Heizungen gelten sollen. Ein Eckpunktepapier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht vor, dass die sogenannte 65-Prozent-Regelung im bisherigen Gebäudeenergiegesetz gestrichen wird. Sie verpflichtete bisher Eigentümer, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.

Wer nun in Zukunft eine neue Heizung einbaut, kann neben einer Wärmepumpe, Fernwärme und hybriden Heizungsmodellen auch weiterhin eine einzelne Gas- oder Ölheizung einbauen. Die Koalition stärke damit die Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn Eigentümer wüssten am besten, was in ihren Heizungskeller besser passt, heißt es in dem Papier.

Schrittweise steigender Anteil von grünen Gasen

Voraussetzung dafür sei, dass diese Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen “zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe” nutzen. Das heißt, Verbraucher müssen einen Energielieferanten und einen Tarif wählen, der das gewährleistet.

Der Anteil “klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff” muss demnach ab 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg wolle die Koalition per Gesetz in drei Schritten festlegen. Damit liegt es nun bei den Energieanbietern, Tarife mit Bio-Anteil anzubieten.

Evaluierung im Jahr 2030

Im Eckpunktepapier heißt es dazu: Entsprechende Tarife mit Bio-Anteil würden bereits heute von den Gas- und Öllieferanten angeboten und könnten schon jetzt abgeschlossen werden. Der CO2-Preis entfalle für diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil. Das dämpfe die Zusatzkosten dieser Tarife für die Verbraucher. Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten aber weiterhin, heißt es.

Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor das Ziel verfehle, werde nachgesteuert. Zudem brauche es noch eine Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen vom Vermieter.

Förderung bleibt bis 2029

Förderung für eine energetische Sanierung von Gebäuden oder auch Wärmepumpen im Sinne der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sei bis mindestens 2029 sichergestellt, heißt es weiter. Auch der Ausbau der Fernwärme werde gestärkt und verbraucherfreundlicher ausgestaltet.

Bisher nur Eckpunkte, Gesetz im Frühjahr

Hinter der Union und der SPD liegen lange und zähe Verhandlungen. Eigentlich hätte der Kompromiss zwischen den Koalitionsparteien schon Ende Januar vorliegen sollen, doch die Fronten waren seit Wochen verhärtet, die Energiebranche und Verbraucher monatelang im Ungewissen.

Am Ende verhandelten SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und Unions-Fraktionschef Jens Spahn, um eine Lösung zu finden. Bisher sind es nur Eckpunkte über neue Regelungen. Ein Gesetz zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werde noch erarbeitet und soll im Frühjahr kommen.

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