faq
Für elektronische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones soll es bald ein “Recht auf Reparatur” geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums.
Das Bundesverbraucherministerium hat einen Gesetzentwurf für ein “Recht auf Reparatur” vorgestellt. Es soll Hersteller von elektronischen Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken verpflichten, die “Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren” und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten.
So soll vermieden werden, dass Elektrogeräte auf dem Müll landen, obwohl sie noch gerettet werden können. Außerdem sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher teure Neuanschaffungen sparen können. Mit dem Entwurf setzt das Ministerium eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren um.
Was sind die wichtigsten geplanten Änderungen?
Hersteller bestimmter Produkte werden verpflichtet, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Produktgarantie. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner soll dies laut Ministerium mindestens für zehn Jahre, für Smartphones für mindestens sieben Jahre ab dem Moment gelten, “in dem die Produktion des Modells eingestellt wurde”.
Außerdem müssen die Geräte so konstruiert sein, dass man sie auch reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das “Recht auf Reparatur”, das Käuferinnen und Käufern ermöglicht, Gewährleistung einzufordern.
Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist, auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.
Für welche Geräte gelten die neuen Vorschriften?
Das ist in der EU-Richtlinie geregelt. Aktuell sind es Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.
Ab wann gelten die Vorschriften?
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Änderungen bis zum 31. Juli dieses Jahres in das nationale Recht zu übertragen. Das Bundesjustizministerium ist zuversichtlich, dass das Gesetz rechtzeitig beschlossen wird.
Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde demnach ab Ende Juli in Deutschland gelten – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, Geräte, die repariert werden können, herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.
Was macht man dann etwa mit einer kaputten Waschmaschine?
Bei Waschmaschinen wird angenommen, dass sie üblicherweise zehn Jahre lang einwandfrei funktionieren. Geht das Gerät also während der Geltungsdauer des Rechts auf Reparatur kaputt, kann der Käufer vom Hersteller verlangen, dass er das Produkt entweder unentgeltlich oder zu einem “angemessenen Preis” repariert.
Entscheidet sich der Käufer, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, muss der Hersteller zu einem angemessenen Preis Ersatzteile zur Verfügung stellen.
Was ist ein “angemessener Preis” für die Reparatur?
Das ist sowohl in der EU-Richtlinie als auch in dem Entwurf des Justizministeriums nur relativ allgemein formuliert. Generell heißt es, dass die Preise nicht so hoch sein dürfen, dass sie von einer Reparatur abschrecken.
Wie lange gibt es passende Ersatzteile?
Es sind die gleichen Fristen wie bei der Reparatur angedacht: Die Hersteller sollen verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten.
Für Smartphones bedeutet das, dass alle Teile, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trockner gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.
