Menschen in Deutschland sind laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weniger gut vor sexueller Belästigung geschützt als in anderen europäischen Ländern. Was machen andere EU-Staaten besser?
Laut einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Menschen in Deutschland schlechter vor sexueller Belästigung geschützt als in den meisten europäischen Ländern. Die EU hat 2024 einen neuen Rechtsakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet, der Cyber-Belästigung, Cyber-Stalking und nicht-einvernehmliche Weitergabe intimer Bilder europaweit unter Strafe stellt. Außerdem gelten Mindeststandards für Opferrechte.
Bei der Umsetzung in nationales Recht sind die Länder aber unterschiedlich weit. Das wurde zuletzt deutlich im Zusammenhang mit den Bildern, die der KI-Chatbot Grok auf der Plattform X millionenfach erstellt hat: Fotos von Frauen und Kindern, die mittels künstlicher Intelligenz (KI) nackt und in sexualisierten Posen dargestellt werden.
Erstellen von Inhalten in Deutschland keine Straftat
In Deutschland ist das Erstellen solcher Inhalte keine Straftat, sagt Jacqueline Sittig, Juristin und Expertin im Bereich der sexualisierten Gewalt im Digitalen. “Derzeit ist allein das Verbreiten und das anderweitige Verwenden solche Aufnahmen strafbar.”
Wenn die Bundesregierung die EU-Richtlinie umsetzt, müsse auch der digitale Schutz mit aufgestockt werden, so Expertin Sittig im ARD Europa-Podcast. “Wir werden in Deutschland eine Reform in verschiedenen Rechtsbereichen brauchen – und sollten auf keinen Fall verpassen, dass auch die Erstellung von solchen sexualisierten, nicht einvernehmlichen Inhalten durchaus strafwürdig ist.”
Bis spätestens Juni 2027 muss die deutsche Rechtslage an die EU-Vorgabe angepasst sein. Formal haben dies auch besonders fortschrittliche EU-Länder – wie Frankreich oder Spanien – noch nicht erledigt. Aber dort schützen nationale Gesetze Frauen in häuslichen, öffentlichen und digitalen Bereich bereits ähnlich stark.
“Catcalling” als Straftatbestand in einigen EU-Ländern
“Catcalling” ist der Begriff für anzügliche, explizit sexuelle Kommentare, Hinterherrufen oder Pfeifen, das meist von Männern gegenüber Frauen und Mädchen als Ausdruck von Dominanz ausgeübt wird. In vielen EU-Staaten ist das strafbar. Etwa in Portugal, Belgien, Frankreich und den Niederlanden.
In Frankreich werden seit 2018 Strafen von 1.500 Euro für jedes strafrechtlich bewiesene Catcalling verhängt. In den Niederlanden ist Catcalling seit 2024 nach langem Ringen strafbar. “Es ist wirklich was Besonderes, dass diese Gesetz nun endlich vorliegt”, so die damalige Justizministerin Dilan Yesilgörze. “Sexuelle Belästigung, auf der Straße oder online, werden wir damit verbieten. Wir setzen die Norm und sagen: Das ist nicht akzeptabel.”
Irland und Malta stellen sich gegen “Rachepornos”
Irland und Malta haben 2020 den gesetzlichen Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt im Netz verschärft. Anlass waren Fälle von sogenannten Rachepornos. Das bezeichnet etwa verlassene Partner, die aus “Rache” intime Fotos ihrer Ex-Partnerinnen im Netz veröffentlichen. Der Harassment and Harmful Communications Act stellt das inzwischen unter Strafe.
Mit Informationen von Kathrin Schmid, ARD-Studio Brüssel
