Polen muss in EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen

Polen muss in EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen

Zwei Männer halten sich bei der Eheschließung die Hände.

Stand: 25.11.2025 16:48 Uhr

Polen muss eine Ehe anerkennen, die in einem anderen EU-Staat geschlossen wurde. Der EuGH hat mit dem Urteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der gesamten EU gestärkt.

Von Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion und Martha Wilczynski, ARD Warschau

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat entschieden: Polen muss im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Die Entscheidung ist bedeutsam für alle gleichgeschlechtlichen Paare, die in der EU leben. Auch für Milosz Przepiorkowski und Mateusz Urban. Um ihren Fall ging es beim EuGH zwar nicht, aber er zeigt, mit welchen Herausforderungen betroffene Paare konfrontiert sind.

Milosz Przepiorkowski und Mateusz Urban haben vor ein paar Jahren in Berlin geheiratet. Sie mögen Berlin, erzählen sie. Und Przepiórkowski, der sehr gut deutsch spricht, konnte sich um alle Formalitäten kümmern. Die Entscheidung, offiziell zu heiraten, war eine emotionale.

Aber es ging ihnen auch darum, sich gegenseitig rechtlich abzusichern. “Wir wollten einfach nicht in wilder Ehe leben. Das kann man natürlich, aber wir wollten unsere Beziehung legalisieren, auch als Sicherheit füreinander”, sagt Urban.

Milosz Przepiorkowski und Mateusz Urban haben vor einigen Jahren in Berlin geheiratet

“Fühlen uns wie Menschen zweiter Klasse”

Da Milosz Przepiorkowski und Mateusz Urban in Polen leben, wollten sie ihre Eheschließung bei der zuständigen polnischen Behörde anerkennen lassen. Ohne Erfolg. Das Argument: In Polen gebe es eben keine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Dass ihre in Deutschland geschlossene Ehe in Polen nicht anerkannt würde, hatten die beiden zwar erwartet, schmerzhaft sei das für sie dennoch, sagt Przepiórkowski.

Er und sein Ehemann fühlten sich in Polen “wie Menschen zweiter oder dritter Klasse”. Denn dort seien sie rein rechtlich fremd füreinander. Wenn einer von beiden im Krankenhaus liege, hänge es vom guten Willen des Arztes oder der Ärztin ab, ob sie Informationen über den anderen bekommen. Auch mit Blick aufs Erbe hätten sie keinerlei Vorteile. Ihre Beziehung habe rechtlich keine Bedeutung.

EuGH: Grundrechte werden verletzt

Jetzt hat der EuGH entschieden: Wenn die polnischen Behörden einem gleichgeschlechtlichen Paar die Anerkennung einer in einem EU-Staat geschlossenen Ehe verweigern, verletzen sie die Grundrechte der Ehepartner. Dazu gehört deren Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens. Außerdem wird ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt verletzt. Dieses Recht garantiert jedem EU-Bürger, in jedem Mitgliedstaat zu leben. Und zwar als verheiratetes Paar.

Zwar sei Polen nicht verpflichtet, die gleichgeschlechtliche Ehe einzuführen. Aber wenn gleichgeschlechtliche Paare in einem EU-Mitgliedsstaat geheiratet haben, müsse diese Ehe in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in Polen, anerkannt werden. Ansonsten drohten gleichgeschlechtlichen Paaren schwerwiegende Nachteile – beruflicher, privater und rechtlicher Natur.

Behörde muss Ehe ins Personenstandsregister eintragen

Zwar hätten die EU-Mitgliedstaaten bei der Anerkennung einer solchen Ehe einen gewissen Wertungsspielraum, was die Modalitäten betrifft. Da es in Polen zur Zeit aber keine andere rechtliche Möglichkeit gebe, eine gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen zu lassen, müsse die polnische Behörde diese so anerkennen, wie sie es bei einer Ehe zwischen Mann und Frau tun müssten. Also: Die Behörde muss im Personenstandsregister eintragen, dass die beiden verheiratet sind.

Aktuelle Regierung wollte Ehe für alle einführen

Der EuGH hat mit dem Urteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der gesamten Europäischen Union gestärkt. Ob das Urteil zu spürbaren Veränderungen im Alltag gleichgeschlechtlicher Paare in Polen führt, wird sich aber wohl erst in den kommenden Monaten zeigen. Für Przepiórkowski und Urban persönlich ist das Urteil zwar eine gute Nachricht.

Aber ihr Kampf ist noch nicht zu Ende. Denn Milosz Przepiorkowski setzt sich auch beruflich für gleichgeschlechtliche Paare und Familien ein, etwa bei der “Kampagne gegen Homophobie”, der größten LGBTQ-Organisation in Polen.

Dass sich durch das heutige Urteil des EuGH an der Situation von homosexuellen Paaren tatsächlich etwas ändert, bezweifelt er. Denn die Einführung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften war eines der Wahlversprechen der aktuellen Regierung. Doch auch zwei Jahre nach der Wahl wird noch immer über einen Gesetzentwurf diskutiert.

“EU soll Druck auf Polen ausüben”

Immerhin hieß es nach dem EuGH-Urteil, dass die Regierung nun “bis Ende des Jahres” einen Gesetzentwurf über den “Status der nächsten Person in einer Beziehung und einem Vertrag über eine Lebensgemeinschaf” im Sejm, im polnischen Parlament, vorlegen wolle. Eine Garantie, dass es zur Einigung kommt, gibt es jedoch nicht.

Auch deswegen wünscht sich Mateusz Urban, dass die EU in dieser Frage viel stärkeren Druck auf Polen ausübt, sowohl rechtlich als auch finanziell. Aus dem rechtkonservativen und nationalpopulistischen Lager in Polen heißt es dagegen immer wieder, dass die EU genau das tue: Mit Zwang dringe sie immer weiter in Lebensbereiche vor, in der sie nichts zu suchen habe. Dadurch würden, so die Argumentation, auch Polens traditionelle Werte aktiv gefährdet.

Für Milosz Przepiorkowski geht es hier aber gar nicht um die Werte der anderen, sondern um sein ganz persönliches Leben: “Das sage ich Leuten auch als Aktivist immer: Ich will Euch gar nichts wegnehmen. Ich will einfach etwas für uns haben, damit es uns besser geht. Damit unser Leben einfacher und besser wird. Und dass wir rechtlich anerkannt werden, als Paar.”

Aktenzeichen C – 713/23

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