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Nach Tötung von Tunesier: BGH hebt Urteil auf – Verfahren wird neu aufgerollt
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Nach Tötung von Tunesier: BGH hebt Urteil auf – Verfahren wird neu aufgerollt

By Blendy Writer
January 13, 2026 2 Min Read
Comments Off on Nach Tötung von Tunesier: BGH hebt Urteil auf – Verfahren wird neu aufgerollt

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" vor dem Bundesgerichtshof

Stand: 13.01.2026 13:14 Uhr

Nach tödlichen Schüssen auf einen Tunesier in Südbaden vor zwei Jahren muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Der BGH hob das Urteil wegen Totschlags auf. Das zuständige Landgericht muss nun prüfen, ob es nicht doch Mord war.

Einen Tag vor Heiligabend 2023 tötete Patrick E. einen 38-jährigen Tunesier im südbadischen Rickenbach durch einen Kopfschuss. Anschließend zerteilte er die Leiche und versenkte die Körperteile im Rhein. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte den Täter daraufhin wegen Totschlags verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil nun aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurückgewiesen.

Die Schwester des Opfers hatte sich als Nebenklägerin in Karlsruhe gegen das Urteil gewehrt. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um Mord, nicht Totschlag. Der erste Strafsenat des BGH folgte nun ihrem Antrag, das Urteil aufzuheben. Das Landgericht habe das Mordmerkmal der Heimtücke rechtsfehlerhaft ausgeschlossen, weil es sich bei der Prüfung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auf den falschen Zeitpunkt bezogen habe, so der Senat.

Rassistische Einstellungen des Täters

Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den damals 58 Jahre alten Angeklagten im November 2024 zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Der Mann hatte gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von ihm bedroht gefühlt haben.

Mordmerkmale erkannte das Gericht nicht. Das kritisierten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Nebenklage in der Revisionsverhandlung am BGH scharf. So habe das Landgericht etwa das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ausgeschlossen, obwohl rassistische Einstellungen des Täters belegt gewesen seien, sagten sie im Dezember in Karlsruhe. Auch mit diesem Mordmerkmal müsse sich das Landgericht in der erneuten Verhandlung beschäftigen, sagte der Vorsitzende Richter am BGH.

Mit Informationen von Max Bauer, SWR.

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