Maja T. in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt

Maja T. in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt

Maja T. im Gerichtssaal in Budapest.


eilmeldung

Stand: 04.02.2026 15:18 Uhr

Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die nicht-binäre Person Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren war hochumstritten, weil T. rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert worden war.

Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche non-binäre Person Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand T. für schuldig, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest angegriffen zu haben.

Das Gericht sah die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis “als Abschreckung” gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung dagegen eingelegt werden.

Der Fall sorgte in Ungarn für großes Aufsehen. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orban stufte außerdem die “Antifa-Gruppierung” zu der Maja T. gehören soll als Terrororganisation ein.

Mehrere Verletzte durch Angriff

Etwa 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten “Tag der Ehre” teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren.

Bei den Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer. Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen keine Stellung.

Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig

Im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät.

Im Februar 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren ausdrücklich die Auslieferung von Maja T. gerügt. Diese sei rechtswidrig gewesen, da das Kammergericht, das die Auslieferung für zulässig erklärt hatte, seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden sei.

Unter anderem die Grünen und die Linke hatten eine Überstellung von T. nach Deutschland gefordert. Grund waren insbesondere mutmaßlich schlechte Haftbedingungen für T. als nicht-binäre Person in einem Land, das nur zwei Geschlechter anerkennt. Ein zwischenzeitlicher Hungerstreik führte zu einer Einlieferung ins Krankenhaus.

Kritik an Urteil

Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, kritisierte das Urteil in Budapest scharf. “Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen”, erklärte er. Acht Jahre Haft sei “unverhältnismäßig”. Er betonte: “Trotz der lückenhaften, lediglich auf Indizien bauenden Anklage, folgte der Richter der Linie der Staatsanwaltschaft und befand Maja schuldig, auch wenn das Strafmaß nicht deren geforderte drakonische Höhe hat.”

Schirdewan hielt dem Rechtsnationalisten Orban vor, er habe “diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert”. Das Urteil füge sich “nahtlos in die autoritäre Inszenierung seiner Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner:innen punkten will und dabei die Justiz missbraucht”.

Engagement von Vater von T.

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, hatte das Gericht um “Gerechtigkeit” gebeten. “Zeigen Sie uns, dass es in Ungarn noch ein gerechtes Urteil gibt. Bitte zeigen Sie uns, dass es sich hier nicht um einen politischen Schauprozess handelt”, sagte er an den Richter gewandt. Die “vorgefallenen Verletzungen” seien “nicht lebensbedrohlich” gewesen. “Maja hat keinerlei Gewalt angewendet.”

Nach dem Urteil erklärte der Vater: “Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt.” Es sei deutlich geworden, was “Autokratie” in Ungarn bedeute. “Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind.” Der Vater rief Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf, nun tätig zu werden, damit Maja T. zurück nach Deutschland komme.

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