Die Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm nachbessern. Das 2023 beschlossene Programm reiche nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatte die Umwelthilfe.
Die Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen. Das Programm genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, um die Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 zu erreichen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.
Umwelthilfe: “Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung”
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie bezeichnete die Entscheidung als “wegweisendes Urteil”. “Wir haben in allen Punkten gewonnen, und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige gegeben”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse die Lücke in dem Programm wirksam schließen. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne.
Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lisa Badum, sagte, seit Jahrzehnten sträubten sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken. “Damit ist jetzt Schluss.” Als Konsequenz aus dem Urteil forderte sie wirksame neue Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2030, darunter ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg.
Das Bundesklimaschutzgesetz soll die Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele gewährleisten. Es schreibt Jahresemissionsmengen für verschiedene Sektoren von Energiewirtschaft über Verkehr bis hin zur Landwirtschaft vor. Auf Basis des Gesetzes entsteht das Klimaschutzprogramm, in dem die Bundesregierung festlegt, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen.
Bundesregierung will bis Ende März liefern
Die Bundesregierung reagierte umgehend: Sie wolle bis Ende März ein neues Programm zum Klimaschutz vorlegen. Man werde nach dem Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht etwa das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern “alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen durch das Programm 2026”, kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth an.
Noch hätten allerdings nicht alle Ministerien ausreichend geliefert. “Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat”, sagte Flasbarth. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis März gelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, “beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen”.
(AZ: BVerwG 7 C 6.24)
