Kinderarmut ist in Deutschland weiterhin ein ungelöstes Problem. Experten kritisieren gegenüber Report Mainz, das Thema bekomme politisch zu wenig Beachtung. Dabei seien finanzielle Mittel vorhanden, sie würden nur falsch eingesetzt.
Die Tafel in Wuppertal hat sich ihren Kundinnen und Kunden angepasst: rund 30 Prozent sind hier unter 18 Jahre alt. Deshalb gibt es eine eigene Kindertafel mit warmem Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung.
Auch die Kindertafel in Schweinfurt versucht mit ihrem Pausenbrotservice gegen Armut und Hunger sowie die wachsende Chancenungleichheit für Kinder anzukämpfen. Was vor 16 Jahren mit 30 Pausenbroten für hilfsbedürftige Kinder begann, ist mittlerweile auf 400 Pausenbrote täglich angestiegen.
“Die Steigerung macht mich nachdenklich. Wir haben in Schweinfurt circa 15 Prozent Kinder, die in Armut leben”, so der Gründer Stefan Labus im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Report Mainz.
Familienleben auf 29 Quadratmetern
Zwei der Kinder, die eine solche Pausenbrot-Tüte täglich bekommen, sind der siebenjährige Aaron und sein ein Jahr älterer Bruder Collin. Seit gut zehn Monaten leben sie mit ihren Eltern und ihrem kleinen Bruder in einer Obdachlosenunterkunft.
Die Familie lebt zu fünft in einem rund 20 Quadratmeter großen Zimmer. Das Bad teilen sie sich mit anderen Bewohnern. Einen Ess- oder Schreibtisch gibt es nicht – nur eine kleine Küchenzeile und ein Sofa, das nachts als Bett für alle fünf dient. Die Eltern von Aaron, Collin und Liam sind auf Arbeits- und Wohnungssuche. Doch aus dieser Lebenssituation heraus ist das schwierig.
Die Mehrheit der von Armut betroffenen Kinder, rund 64 Prozent, lebt allerdings in Familien, von denen mindestens ein Elternteil in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig ist.
Experten kritisieren, die staatlichen Leistungen für Kinder seien zu gering, ein Weg aus der Armut so kaum möglich. Dass eine Leistungserhöhung nicht bei den Kindern ankäme, sei ein Vorurteil, kritisiert Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik. Kinderarmut sei eine “Verletzung von Kinderrechten und eine gesellschaftlich mitverantwortete Gefährdung des Kindeswohls”, so der Kindheitsforscher von der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Mehr Geld für armutsbetroffene Kinder ohne Mehrausgaben?
Der Ökonom Professor Marcel Fratzscher sieht finanziellen Spielraum: Der Staat könne Milliarden für arme Kinder mobilisieren – ohne zusätzliche Ausgaben. Sein Vorschlag: den sogenannten “BEA-Freibetrag” kürzen.
Bei diesem Kinderfreibetrag handelt es sich um eine steuerliche Entlastung für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Davon profitieren allerdings vor allem Gutverdienender. Das verstärke soziale Ungleichheit, so Fratzscher.
Wer profitiert von den Kinderfreibeträgen?
Zwar erhalten alle Eltern gleich viel Kindergeld. Doch die Wirkung der Kinderfreibeträge ist wegen der Steuerprogression unterschiedlich. Ein Beispiel: Ein Paar mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 550.000 Euro erhält durch die Freibeträge monatlich etwa 118 Euro mehr pro Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter etwa 84.000 Euro profitieren hingegen gar nicht von den Freibeträgen, so Experten.
Auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hält die BEA-Kinderfreibeträge für ungerecht. In einer Umfrage zu den größten Steuerungerechtigkeiten landete dieses Thema auf Platz eins, berichtet Sprecher Florian Köbler. “Die Kinder des Einkommensmillionärs werden stärker vom Staat gefördert als die Kinder von Einkommensschwachen. Das haben unsere Mitglieder als ungerecht empfunden.”
Köbler plädiert für eine grundlegende Reform: “Ich glaube, wir müssen zu einem gesellschaftlichen Konsens kommen, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss.” Denkbar sei, Kinder aus dem Steuerrecht herauszulösen und stattdessen das Kindergeld für alle zu erhöhen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat Folgendes errechnet: Rund 3,5 Milliarden Euro ließen sich jährlich einsparen, würde der Freibetrag gekürzt. Würde das Geld gezielt an armutsbetroffene Kinder umverteilt, entspräche das etwa 120 Euro mehr im Monat für jedes Kind.
Verfassungsrechtliche Hürden?
Beim Bundesministerium für Finanzen heißt es auf Report Mainz-Anfrage dazu: “Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist eine steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums zwingend geboten […]. Zu diesem Kinderexistenzminimum gehören der Sachbedarf sowie der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf eines Kindes.”
Die Steuerrechtlerin Professor Johanna Hey sieht das anders. Sie ist Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln und hat dazu ein Gutachten für die vorige Bundesregierung erstellt.
Ihr Fazit: Das Bundesverfassungsgericht habe den BEA-Freibetrag als verfassungskonforme Möglichkeit angesehen, nicht jedoch als zwingende Vorgabe. “Die Politik beruft sich auf das Verfassungsrecht, je nachdem wie es passt, und schiebt damit die Verantwortung weg”, so Hey.
“Aus steuersystematischen Gründen, aber auch aus Gerechtigkeitsgründen und aus Gründen einer effizienteren Familienförderung plädiere ich sehr dafür, den BEA-Freibetrag, so wie er ist, zu streichen”, so die Steuerrechts-Professorin im Interview mit Report Mainz.
Fratzscher: Nicht-Bekämpfung ist das Teuerste
Für Marcel Fratzscher ist klar: Das Thema Kinderarmut sei unter der aktuellen Bundesregierung “unter den Teppich gekehrt worden und erhalte zu wenig Aufmerksamkeit”, so Fratzscher im Interview.
Wer jetzt nicht investiere, zahle später doppelt, warnt auch Kindheitsforscher Michael Klundt. “Die Nicht-Bekämpfung von Kinderarmut ist das Allerteuerste, was man sich vorstellen kann.”
Mehr zu diesem Thema sehen Sie im Film von Report Mainz für team.recherche.
