Wer in der Sauna oder im Spa ungefragt fotografiert oder gefilmt wird, soll sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Hubig juristisch wehren können. Die SPD-Politikerin sieht derzeit eine “Schutzlücke”.
Justizministerin Stefanie Hubig will eine Lücke im Strafrecht schließen: Nacktaufnahmen in öffentlichen Saunen und Spas sollen unter Strafe gestellt werden. “Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa”, sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Viele Formen des “digitalen Voyeurismus” stünden bereits unter Strafe, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock. Das heimliche Filmen in öffentlichen Saunen und Spas sei bisher aber nicht strafbar. “Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile.”
Es gehe darum, “zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen”, sagte die Ministerin. Wichtig sei, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen. “Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen.”
Bundesjustizministerin Hubig will heimliches Filmen in Saunen strafbar machen.
Frauenministerin ist für den Vorstoß
Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) hat ihrer Kabinettskollegin Unterstützung für den Vorstoß signalisiert. Dass die Justizministerin heimliche Spanner-Videos in der Sauna und im Spa wirksam eindämmen wolle, sei ein wichtiges Signal für den Schutz der Privatsphäre und insbesondere von Frauen, sagte Prien der Nachrichtenagentur AFP. “Dafür hat sie meine volle Unterstützung.”
Zudem kann die Justizministerin auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen mit einer Initiative im Bundesrat strafbar machen. Sie wollen das Vorhaben am Montag vorstellen.
Aufnahmen aus Umkleiden schon verboten
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.
