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Das Bürgergeld ist Geschichte. Was verändert sich durch die neue Grundsicherung? Und warum hat der Bundestag die Reform beschlossen? Welche Kritik gibt es an den neuen Regeln? Ein Überblick.
Auf Millionen Menschen mit Mindestsicherung vom Staat kommen Änderungen zu. Als Teil ihrer angekündigten Reformagenda hat die schwarz-rote Koalition heute die Reform des Bürgergelds im Bundestag beschlossen. Nicht nur der Name Bürgergeld wird gestrichen: Die Regeln für die Grundsicherung im Zweiten Sozialgesetzbuch werden an vielen Stellen geändert, überwiegend verschärft.
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für die etwa 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen.
Was soll die Reform bezwecken?
Die Regierung verweist in ihrem Gesetz auf die schwierige Konjunkturlage und ihre Haushaltsnöte. Deshalb werden “die klaren, durchsetzbaren Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen” stärker betont.
Stärker als bisher soll der Wechsel der Betroffenen auf den Arbeitsmarkt oder mehr Beschäftigung im Fokus stehen. Vermittlung in Arbeit soll generell Vorrang bekommen.
Wie soll der Druck gesteigert werden?
Durch Sanktionen. Werden etwa Förderkurse abgelehnt, soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll eine solche Kürzung nach dem zweiten Mal für einen Monat greifen, danach droht eine komplette Streichung. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Die Sanktionen betreffen dabei heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 Menschen.
Trotz vieler Verhandlungen auch im Koalitionsausschuss entdeckte die Koalition kurz vor der Vorlage des Entwurfs von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Kabinett hier noch Klärungsbedarf. Nun soll es so laufen: Jobcenter sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Die persönliche Anhörung muss aber nicht zwingend vor der Kürzung stattgefunden haben. Betroffene sollen den Leistungsentzug also nicht durch Abtauchen verhindern können. Menschen mit besonderen Härten, psychisch Erkrankte etwa, sollen vor solchen Sanktionen geschützt sein.
Liegen etwa bei Meldeversäumnissen “Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vor, die einer Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit entgegensteht, kann das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten”, heißt es nun in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Außerdem sollen unter anderem Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt schneller aktiviert werden können.
Was spüren Betroffene aus Unionssicht am stärksten?
Aus Unionssicht ist die Reform auch die Umsetzung eines “zentralen Wahlversprechens”, wie die Abgeordnete und Forschungsstaatssekretärin Silke Launert (CSU) sagt. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz nennt auf die Frage, welche Änderungen für die Betroffenen am meisten spürbar würden, die Förderung von Verantwortung und Engagement. Die Koalitionspartner wollten Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren. “Mehr Verbindlichkeit bedeutet, dass Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen künftig konsequent sanktioniert werden. Für Fairness setzen wir auf die entschlossene Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.”
Wie sieht man die Reform in der SPD?
Innerhalb der SPD sorgte die Reform für zahlreiche Debatten. Vor allem an den möglichen Komplettsanktionen entzündete sich Kritik: Drohende soziale Härten seien zu groß. Doch bei einem noch laufenden Mitgliederbegehren ist der Zulauf laut Parteikreisen spärlich.
Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bas verteidigte vor der Abstimmung im Bundestag das geplante Vorhaben. “Wir haben im Ergebnis eine gute Reform, mit der wir Menschen helfen, die Unterstützung brauchen und mit der wir mehr Mitwirkung erwarten”, sagte Bas der Rheinischen Post.
Warum wird das Bürgergeld schon wieder reformiert?
Mit dem zum 1. Januar 2023 eingeführten Bürgergeld hatten die damalige Ampel-Regierung auf Betreiben der SPD hin ein “neues System weg von Hartz IV” schaffen wollen. In der Kritik vor allem aus der Union ging es dann aber bald darum, dass es gegenüber Menschen, die hart arbeiten, nicht immer gerecht zugehe. Etwa CDU-Chef Friedrich Merz hatte im Bundestagswahlkampf gesagt: “Wir werden dieses System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße stellen, da werden sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen lassen.” Die Reform kam.
Das Ziel großer Einsparungen wird nach etlichen Verhandlungen mit der SPD aber nicht mehr genannt. Der Gesetzentwurf nennt maximal zweistellige Millionensummen pro Jahr, die gespart werden sollen. Dem gegenüber stehen aber Gesamtausgaben des Bundes für das Bürgergeld – die lagen im vergangenen Jahr Angaben der Bundesagentur für Arbeit zufolge bei rund 47 Milliarden Euro. Die Einsparungen allein aufgrund der Gesetzesänderungen fallen daher kaum ins Gewicht.
Recherchen der Süddeutschen Zeitung zufolge lassen sich noch nicht einmal 0,2 Prozent der Ausgaben für das Bürgergeld durch die Reform herausholen. Und ab dem Jahr 2028 rechnet das Bundesarbeitsministerium sogar mit Mehrausgaben von zehn Millionen Euro, um den Vermittlungsaufwand der Arbeitsagentur zu stemmen, wie die Bild unter Berufung auf den Gesetzesentwurf berichtet.
Was sagen Sozialverbände zu der Reform?
Sozial- und Wohlfahrtsverbände sehen die Grundsicherung kritisch. Zuletzt wandten sich in einem Schreiben fast 40 Organisationen an Bundeskanzler Merz. Sie kritisieren unter anderem, dass nun Kinder faktisch mitbestraft werden, wenn im Haushalt weniger Geld ankommt. Das droht etwa, wenn wie geplant der gesamte Regelbedarf – also das Geld für Essen und Kleidung – komplett gestrichen wird, sobald jemand drei Termine beim Jobcenter versäumt.
Zudem soll die Arbeitspflicht bereits ab dem ersten Geburtstag eines Kindes greifen. Das halten die Unterzeichner für realitätsfern angesichts von bundesweit über 400.000 fehlenden Kita-Plätzen.
Insgesamt verschärfe die Reform den Druck vor allem auf Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder und Angehörigen tragen, ein Drittel der Bürgergeldempfänger sind heute Familien mit minderjährigen Kindern.
Mit Material der Nachrichtenagentur dpa.
