Grundsicherung statt Bürgergeld: Bundestag beschließt Reform

Grundsicherung statt Bürgergeld: Bundestag beschließt Reform

Sitzung im Deutschen Bundestag Berlin.


eilmeldung

Stand: 05.03.2026 • 14:00 Uhr

Das Bürgergeld wird zu einer Grundsicherung umgebaut. Der Bundestag billigte den Gesetzentwurf von Schwarz-Rot, der ab Juli in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz soll der Druck steigen, einen Job anzunehmen.

Mehr Druck, härtere Sanktionen: Auf Millionen Menschen mit Bürgergeld kommen strengere Regeln zu: Der Bundestag beschloss nach monatelangen Debatten die Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen Grundsicherung. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Union und SPD unterstützen die Reform. Die Opposition lehnt die Pläne ab.

Der Name Bürgergeld verschwindet

Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Name Bürgergeld soll gestrichen werden. Wer nicht mitwirkt, soll empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Reform war vor allem ein Anliegen der Union. Im Bundestagswahlkampf hatte sie ein Ende des als ungerecht und teuer kritisierten Systems gefordert.

Vor allem für die mitregierende SPD ist das Vorhaben hingegen sensibel: Sie stimmt damit der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat.

Scharfe Kritik der Opposition

In der Debatte vor der Abstimmung hatten Union und SPD den Umbau gegen scharfe Kritik der Opposition verteidigt. Mit dem Gesetz zur neuen Grundsicherung “machen wir Fördern und Fordern wieder zum Prinzip”, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Es werde dafür gesorgt, “Menschen in Arbeit zu bringen statt Arbeitslosigkeit zu verwalten”. Wer wiederholt nicht zu Terminen erscheine oder zumutbare Arbeit ablehne, erhalte keine Leistung. Grundsätzlich müsse wieder der Vermittlungsvorrang gelten.

Vermittlungsvorrang bedeutet, der Arbeitssuchende muss eher bereit sein, eine – möglicherweise auch schlechter bezahlte – Tätigkeit anzunehmen, bevor andere Maßnahmen wie Weiterbildung greifen.

“Für die, die mitmachen, ändert sich nichts”, sagte der SPD-Politiker Jens Peick. Seine Fraktionskollegin Daniela Rump sagte: “Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz.”

AfD sieht kaum Einsparungen

Die AfD, größte Oppositionsfraktion, beklagte hingegen, dass die neue Grundsicherung die Steuerzahler kaum entlasten werde, weil sie nur wenig einspare. Das Grundsicherungsgesetz sei komplex und werde viel Aufwand in den Behörden bedeuten, sagte die Abgeordnete Gerrit Huy.

Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten an den Pranger zu stellen und “unmenschliche Sanktionen” einzuführen. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, Sanktionen brächten keine stabile Beschäftigung. “Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen, das ist der falsche Weg”, sagte Pellmann.

Die Reform der schwarz-roten Regierungskoalition sieht verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionsandrohungen vor. So sollen Betroffenen die Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen werden, wenn sie Termine beim Jobcenter verpassen.

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