Eine Vermieterin hatte gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese lehnte das Bundesverfassungsgericht nun ab. Es könnte ein Signal für die Zukunft sein.
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass in Ballungsräumen Wohnungen ständig teurer werden. Das funktioniert so: Die Bundesländer bestimmen, wo wegen besonders hoher Mietsteigerungen die Mietpreisbremse gelten soll. Wenn in diesen Städten eine Wohnung neu vermietet wird, darf die Wohnung maximal zehn Prozent mehr kosten als die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen die Städte, zum Beispiel im Mietspiegel. Die Vergleichsmiete bestimmt, wie viel eine vergleichbare Wohnung in derselben Gegend kostet.
Mieter, die trotzdem zu viel zahlen, können dagegen klagen: Sie können die zulässige Miete verbindlich vom Gericht feststellen lassen und bereits zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Diese Regelungen wurden 2015 eingeführt und seitdem zwei Mal verlängert.
Kein Recht auf grenzenlose Mieteinnahmen
Die erste Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 hat eine Vermieterin aus Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen. Ihre Mieter hatten sie erfolgreich verklagt, weil die Frau eine nach der Mietpreisbremse überhöhte Miete verlangt hat.
Die Vermieterin erhob deshalb Verfassungsbeschwerde. So wollte sie die Verlängerung der Mietpreisbremse seit 2020 kippen. Damit ist die Vermieterin gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte ihre Verfassungsbeschwerde ab. Die Mietpreisbremse sei nach wie vor verfassungsgemäß.
Das Gericht stellte fest, dass die Mietpreisbremse keinen schweren Eingriff in die Eigentumsfreiheit darstellt. Wohnungseigentümer hätten kein Recht darauf, dass sie beim Vermieten den maximalen Gewinn machen. Eine solche Nutzung des Eigentums genieße keinen verfassungsrechtlichen Schutz, so das Gericht in seinem Beschluss. Die Richter verwiesen dabei auf die soziale Bedeutung von Wohnungen für die hierauf angewiesenen Menschen.
Auf der anderen Seite stütze der Gesetzgeber die Mietpreisbremse auf wichtige Gründe: Er wolle mit ihr hohe Mieten und damit verbundener sozialer Ungleichheit begegnen sowie Gentrifizierung verhindern, so das Bundesverfassungsgericht. Gentrifizierung bedeutet, dass ärmere Haushalte durch Sanierungen und den Zuzug reicherer Haushalte verdrängt werden.
Signal für die Zukunft?
2025 hat der Gesetzgeber die Mietpreisbremse ein zweites Mal verlängert. Sie gilt jetzt bis Ende 2029. Über diese aktuell geltende Verlängerung hat das Gericht nicht entschieden.
Allerdings findet Markus Artz, Jura-Professor aus Bielefeld und Mitglied der Expertenkommission der Bundesregierung zum Mietrecht, dass man die Argumente des Bundesverfassungsgerichts auch auf weitere Verlängerungen beziehen kann. “Insbesondere weil das Gericht den Vermietern kein schützenswertes Vertrauen darauf einräumt, dass die Mietpreisbremse nach einigen Jahren wieder verschwindet”, so Artz.
Auch dass das Gericht nun deutlich feststellt, dass die Mietpreisbremse keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit darstellt und die Verfassung insbesondere das Ausnutzen von Mangellagen am Wohnungsmarkt nicht schützt, sei für ihn zukunftsweisend für die Mietpreisbremse.


