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Die linksautonome Plattform “Indymedia linksunten” stand mehrfach im Mittelpunkt von Ermittlungen – zuletzt waren diese rechtswidrig, wie nun das Landgericht Karlsruhe nach SWR-Informationen entschied.
Das Landgericht Karlsruhe hat Ermittlungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen mutmaßliche Betreiber des Internetportals “Indymedia linksunten” im Jahr 2023 für rechtswidrig erklärt. Diese waren nach der Veröffentlichung eines Archivs der 2017 verbotenen Plattform eingeleitet worden und richteten sich gegen fünf Personen aus Freiburg.
In vorausgehenden Verfahren war ihnen zunächst die Mitgliedschaft in einer “Indymedia”-Vereinigung vorgeworfen worden. Weil diese Ermittlungen aber zu keinen Urteilen führten, blieb die Existenz dieser verbotenen Vereinigung unbewiesen.
Daher erkannte das Landgericht Karlsruhe jetzt auch die späteren Ermittlungen wegen des Archivs der Plattform für rechtswidrig. Die Beschlüsse, die zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von Datenträgern führten, seien “nicht verhältnismäßig” gewesen, heißt es in dem Beschluss, der dem SWR vorliegt.
Seite keinen konkreten Personen zuzuordnen
Die linksautonome Internetseite war 2009 gegründet und 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière verboten worden. In der Begründung hieß es, auf der Plattform werde öffentlich zur Gewalt gegen Polizisten und politische Gegner aufgerufen. Das Ministerium erklärte die Betreiber der Seite zu einem “linksextremen Verein”.
Allerdings war die Webseite so gestaltet, dass im Prinzip jedermann darauf veröffentlichen konnte. Und einen regulären Verein, der die Seite betrieb, gab es nicht. Vor Gericht konnte nie geklärt werden, welche Personen der Vereinigung angehört und die Plattform betrieben haben sollen. Ein Verfahren gegen fünf Beschuldigte war am 12. Juli 2022 eingestellt worden, so dass bis heute niemand in der Sache verurteilt wurde.
Archiv löst neue Ermittlungen aus
Als im Januar 2020 das Archiv von “Indymedia linksunten” im Internet auftauchte, nahm die Karlsruher Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen auf, wegen “Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot”. Doch auch diese Ermittlungen gegen die fünf Freiburger führten zu keinen Urteilen.
Einige Verfahren wurden 2022 eingestellt, worüber neben anderen Medien auch ein Redakteur des unabhängigen Freiburger Senders Radio Dreyeckland berichtete. Unter seinen Artikel setzte der Autor einen Link auf das “Indymedia”-Archiv – und löste damit erneute Ermittlungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft aus, diesmal wegen “Unterstützung einer verbotenen Vereinigung”.
Bundesverfassungsgericht gab Journalisten Recht
2023 folgten weitere Hausdurchsuchungen: in der Wohnung des Redakteurs und in der Redaktion des Senders sowie bei den fünf früheren und mittlerweile entlasteten Beschuldigten, wo auch wieder Datenträger beschlagnahmt wurden.
Der Redakteur klagte über mehrere Instanzen gegen die Ermittlungsmaßnahmen und gewann. Im Kern urteilte das Landgericht Karlsruhe, dass es eine Vereinigung “Indymedia linksunten” offenbar nicht gebe und daher auch niemand diese unterstützen könne. Auch das Bundesverfassungsgericht gab seiner Beschwerde gegen die Durchsuchung statt.
Letztes Verfahren?
Und auch die fünf Freiburger hatten Beschwerden gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen eingelegt. Aus dem nun vorliegenden Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Dezember 2025 geht hervor, dass die “zweite Runde” von Ermittlungsmaßnahmen der Karlsruher Staatsanwaltschaften rechtswidrig war.
Die Kosten für dieses womöglich letzte Verfahren in dem ergebnislosen Rechtsstreit gegen “Indymedia linksunten” trägt die Staatskasse.

