Ein Bezirksgericht hat die Befugnisse von ICE-Beamten im Großraum Minneapolis im Umgang mit Protesten gegen deren Einsatz eingeschränkt. So ist etwa die Verhaftung friedlicher Demonstranten nicht mehr erlaubt.
Bundesbeamte der US-Einwanderungsbehörde dürfen im Großraum Minneapolis friedliche Demonstranten nicht festnehmen oder Tränengas gegen sie einsetzen. Das ordnete Bezirksrichterin Kate Menendez an.
Das Urteil gelte auch für Bürger, die Einsätze der Agenten nur beobachteten. Festnahmen von Autofahrern oder Fahrzeuginsassen seien ebenfalls nicht zulässig, wenn es keinen begründeten Verdacht gebe, dass diese die Bundesbeamten behinderten oder störten.
Die Richterin gab damit einer Klage statt, die im Dezember im Namen von sechs Aktivisten im Bundesstaat Minnesota eingereicht worden war. Seit Anfang Dezember sind Agenten der Einwanderungsbehörde ICE und der Grenzschutzbehörde CBP in den als “Twin Cities” bezeichneten Städten Minneapolis und Saint Paul und deren Umgebung in großer Zahl im Einsatz. Sie sollen auf Befehl der US-Regierung mutmaßlich irregulär eingereiste Menschen aufzuspüren und abzuschieben.
Kläger sahen verfassungsgemäße Rechte verletzt
Seit ein ICE-Agent am 7. Januar bei einem Einsatz in Minneapolis die 37 Jahre alte Renee Nicole Good erschoss, hat es landesweit Proteste gegeben. Vor allem in Minnesota, wo laut dem Heimatschutzministerium die bisher größte Operation zur Durchsetzung der Migrationspolitik Trumps läuft, ist die Stimmung angespannt. ICE-Beamte haben Menschen aus Autos und Häusern gezerrt. Wütende Passanten stellten sich ihnen entgegen und forderten, die Beamten sollten verschwinden.
Den Beamten “aus sicherer Entfernung” zu folgen, stelle für sich genommen keinen hinreichenden Verdacht dar, der es rechtfertige, ein Fahrzeug zu stoppen, befand jetzt Richterin Menendez.
Die sechs Kläger werden von der Bürgerrechtsgruppe American Civil Liberties Union vertreten. Die Organisation hatte argumentiert, dass die Bundesbeamten die verfassungsgemäßen Rechte der Bewohner verletzen. Die Anwälte der Regierung entgegneten, dass die Beamten im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt hätten, um das Einwanderungsrecht durchzusetzen und sich selbst zu schützen.
