Nach drei Wochen Haft kommt Frankreichs früherer Präsident Sarkozy wieder aus dem Gefängnis. Unter Justizaufsicht darf er den Ausgang eines Berufungsverfahrens in Freiheit abwarten, entschied ein Gericht in Paris.
Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy darf nach rund drei Wochen Haft das Gefängnis wieder verlassen. Zur Bedingung machte das Gericht in Paris aber harte Auflagen.
Die Richter untersagten Sarkozy unter anderem, das Land zu verlassen. Außerdem verhängten sie ein Kontaktverbot mit Prozessbeteiligten sowie mit Justizminister Gérald Darmanin. Dieser hatte Sarkozy, der sein früherer politischer Mentor war, in der Haft besucht und damit Kritik auf sich gezogen. Darmanin hatte den Besuch vorab damit begründet, dass er gucken wollte, ob die Sicherheitsbedingungen angemessen sind.
Es wird damit gerechnet, dass Sarkozy am späteren Nachmittag das Pariser Gefängnis Santé verlässt. Er war bei der Gerichtsverhandlung per Video zugeschaltet und hatte seine Haft als “sehr hart und anstrengend” beschrieben.
Inhaftierung sorgte für Aufsehen
Sarkozy war Ende September in der Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung aus Libyen im Präsidentschaftswahlkampf 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. In einem einmaligen Vorgang war der Ex-Präsident dann am 21. Oktober per Haftbefehl ins Gefängnis gekommen.
Dabei ordnete das Gericht an, die Strafe vorläufig zu vollstrecken, obwohl der Konservative in Berufung ging. Noch nie erhielt ein früheres Staatsoberhaupt in der jüngeren französischen Geschichte eine so harte Strafe. Etwa drei Wochen lang musste der Ex-Präsident daraufhin die Zeit in einer Zelle verbringen.
Sarkozy gilt zunächst nicht als Straftäter
Postwendend hatten die Anwälte des konservativen Politikers beantragt, dass der 70-Jährige wieder aus dem Gefängnis kommt. Dem wurde nun stattgegeben. Nach französischem Recht ist die Freilassung bis zur Entscheidung über die Berufung die Regel, während die Inhaftierung die Ausnahme bleibt.
Weil Sarkozy das Urteil anficht, gilt er nicht als verurteilter Straftäter, sondern lediglich als Verdächtiger. Das Pariser Berufungsgericht entschied, dass Sarkozy dieses Verfahren unter Justizaufsicht in Freiheit abwarten kann.
Sarkozy streitet Fehlverhalten ab
Sarkozy hatte in dem Verfahren in der Libyen-Affäre stets seine Unschuld beteuert. Seine Verurteilung sah er als “unerträgliche Ungerechtigkeit” und als einen Skandal. “Ich werde bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, um meine vollständige Unschuld zu beweisen.”
Eine Entscheidung in zweiter Instanz dürfte allerdings erst frühestens im kommenden Jahr fallen. Ob Sarkozy dort aber mit einem Freispruch oder einer milderen Strafe rechnen kann, ist ungewiss.
