EU-Parlament hebt Immunität des AfD-Politikers Bystron auf

EU-Parlament hebt Immunität des AfD-Politikers Bystron auf

Petr Bystron im EU-Parlament (Archiv-Bild)

Stand: 10.02.2026 17:32 Uhr

Das Europaparlament hat die Immunität des AfD-Politikers Bystron erneut aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft München darf nun weiter gegen ihn ermitteln. Hintergrund sind Betrugsvorwürfe.

Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Zuletzt hatte die Generalstaatsanwaltschaft München gegen ihn Vorermittlungen wegen Betrugs in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter geführt. Diese können nun fortgesetzt werden.

Bystron könnte eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet haben, hatte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt. Zu den konkreten Vorwürfen wollte sich Bystron auf Anfrage nicht äußern. Er hat sich selbst mit Blick auf das Verfahren stets als Opfer politischer Verfolgung beschrieben.

Immunität bereits zweimal aufgehoben

Bystron war von 2017 bis 2024 Bundestagsabgeordneter und zog 2024 ins Europäische Parlament ein. Seine Immunität wurde im EU-Parlament schon zweimal wegen anderer Verfahren aufgehoben, auch der Bundestag hatte bereits Ermittlungen gestattet.

In einem Fall verurteilte das Amtsgericht München Bystron wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt.

Im anderen Fall steht der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit im Raum. Der Politiker soll vom prorussischen Portal “Voice of Europe” Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Auch diesbezüglich hat Bystron die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Die Ermittlungen dazu laufen.

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