Die Shopping-Plattform Shein lockt mit Billig-Preisen Millionen von Kunden in der EU – zum Teil mit zweifelhaften Methoden und unsicheren Produkten. Deshalb leitet die EU-Kommission jetzt ein Verfahren ein.
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen die Shopping-Plattform Shein ein. Dabei konzentriert sich die Untersuchung auf drei konkrete Fragen. Erstens: Tut die Shopping-Plattform genug, um den Verkauf von illegalen Produkten zu begrenzen und möglichst zu verhindern? Dabei geht es insbesondere um Material, das sexuellen Kindesmissbrauch darstellen kann. Im französischen Online-Shop von Shein waren zwischenzeitlich kindlich aussehende Sexpuppen erhältlich. Auch Waffen wurden bereits auf der Plattform angeboten.
Womöglich kein Einzelfall – daher bestehe ein systemisches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU, so die Kommission. Nach den Europäischen Digitalgesetzen sind die großen Plattformen verpflichtete, gegen illegale Produkte vorzugehen und die Händler zu verwarnen oder zu sperren.
Süchtig machendes Design?
Zweiter Untersuchungspunkt: Die EU-Kommission geht aktuell davon aus, dass das Design der Plattform süchtig machen kann, und zwar durch aggressive Verkaufstaktiken, bei denen Spielen, Timer und Belohnungen eingesetzt werden, um die Nutzenden möglichst lange auf Shein zu halten.
Die Frage ist, ob Shein genug Sicherheitsmaßnahmen etabliert hat, um negative Folgen für das Wohlbefinden der User und Risiken für den Verbraucherschutz zu minimieren. Auch dazu sind große Online-Plattformen nach den Regeln der Europäischen Digitalgesetze verpflichtet.
Welche Produkte werden vorgeschlagen?
Ebenso verpflichtend ist ein Mindestmaß an Transparenz bei den Empfehlungssystemen, und das ist der dritte Punkt: Welche Inhalte und Produkte werden welchen Nutzerinnen und Nutzern vorgeschlagen? Shein muss hierfür die wichtigsten Kriterien offenlegen und den Kundinnen und Kunden eine Option anbieten, die nicht so viele persönliche Daten sammelt.
Der in China gegründete und in Singapur ansässige Konzern ist gleichzeitig Hersteller, Händler und Marktplatz. Im Jahr 2025 hatte Shein rund 145 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU. Diese Größe verpflichtete ihn nach dem EU-Gesetz über Digitale Dienste (DSA) zu einem gewissen Risikomanagement, Verbrauchschutzstandards und speziell Jugendschutz.
Bis zu zehn Prozent Strafe möglich
Zuletzt hatte der Shein-Konzern wiederholt erklärt, sich an die EU-Vorgaben halten zu wollen. Mit der Einleitung des offiziellen Verfahrens sammelt die EU-Kommission nun weitere Beweise und Informationen von Shein.
Bleiben Verstöße gegen EU-Recht belegbar, kann die EU-Kommission zunächst einstweilige Maßnahmen und schließlich eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Konzerns verhängen.

