Die Bundesländer wollen Frauen besser vor heimlich aufgenommenen sexualisierten Fotos und Videos schützen. In einer Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, zeitnah Lücken im Strafrecht zu schließen.
Der Bundesrat will den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen voyeuristischen Fotos und Videos verbessern. Die Länder forderten die Bundesregierung deshalb auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lücken in der Strafbarkeit solcher Taten schließt. Damit sollen auch der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild gestärkt werden.
Es geht um Aufnahmen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen. Beispiele sind heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie einer Sauna. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte im Januar angekündigt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Hemmschwelle sinkt
Gewalt gegen Frauen komme nicht nur in Gestalt von roher Gewalt daher, in Form von Belästigung, Drohungen, Schlägen oder Tritten, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein. “Gewalt kommt oft heimlich daher. Und das ist natürlich ganz besonders perfide.” Die Technik dazu passe heute in jede Tasche. “Sie läuft lautlos, sie zoomt scharf, und das senkt die Hemmschwelle.”
Betroffen von solchen Aufnahmen seien vor allem Frauen und Mädchen, sagte Rhein. “Wer das tut, der greift ganz bewusst die Würde der Opfer an. Und der verletzt Frauen auf seelische Art – auch das ganz bewusst. Und deshalb dürfen die Täter nicht straffrei bleiben, nur weil das Strafrecht Lücken in dieser Frage lässt.”
