Berlin will den vom anhaltenden Stromausfall persönlich betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Hotelkosten erstatten. Die Zusage gelte für bestimmte Hotels, teilte Wirtschaftssenatorin Giffey mit.
Wer wegen des Stromausfalls in Steglitz-Zehlendorf im Hotel übernachtet, kann sich die Kosten jetzt nachträglich erstatten lassen. Neben mehreren Notunterkünften bestehe zusätzlich die Möglichkeit, in Partnerhotels von Visit Berlin [visitberlinpartnerhotelsev.de] unterzukommen, sagte Sozialstadtrat Tim Richter dem rbb.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung sei die Vorlage der Hotelrechnung sowie eines Nachweises über die persönliche Betroffenheit, etwa durch eine amtliche Anmeldung an einer Adresse im betroffenen, nicht mehr mit Strom versorgten Gebiet. Zudem müsse ein Identitätsnachweis, beispielsweise in Form eines Personalausweises, beim Amt für Soziales eingereicht werden.
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) präzisierte im rbb, das Angebot gelte für die Berlin-Partnerhotels, die einen Spezialpreis von 70 Euro pro Nacht und Doppelzimmer anbieten. “Der Bezirk wird von der Senatsverwaltung für Finanzen in die Lage versetzt, diese Kosten tatsächlich zu erstatten.”
Notunterkünfte zum Aufwärmen und Übernachten
Neben den Hotels sind nach wie vor Notunterkünfte für Betroffene des Stromausfalls geöffnet. Sie befinden sich an folgenden Orten:
- Cole-Sports-Center, Hüttenweg 43, 14169 Berlin
- Sporthalle der Zinnowwald Grundschule, Wilskistraße 78, 14163 Berlin
- Bürgersaal im Rathaus Zehlendorf, Teltower Damm 18, 14169 Berlin (Eingang über Kirchstraße 1/3)
- Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
- Sporthalle der Dreilinden Schule, Dreilindenstraße 49, 14109 Berlin (nicht barreirefrei) Die DLRG freut sich dort über Besucher, auch über Nacht
Standorte weiterer Anlaufstellen und Wärmestuben finden Sie hier.
Mietminderung möglich
Wer in einer Mietwohnung lebt, kann auch dann die Miete mindern, wenn der Strom- und Heizausfall durch Sabotage verursacht wurde. Darauf hat der Deutsche Mieterbund hingewiesen.
Eine Wohnung müsse so beschaffen sein, dass sie ihren Zweck erfüllen kann, und dazu gehört auch eine funktionierende Heizung und Stromversorgung, so der Mieterbund. Der Anspruch bestehe auch denn, wenn die Vermieter keinerlei Verschulden am Ausfall träfe. Die Höhe der Mietminderung richte sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. So könne ein kompletter Ausfall von Stromversorgung und Heizung im Winter je nach Dauer und den konkreten Umständen zu einer Mietminderung von bis zu 100 Prozent führen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 06.01.2026, 9:40 Uhr
