Im Prozess um einen Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München hat der Angeklagte seine Aussage verweigert. Vor knapp einem Jahr wurden zwei Menschen getötet, als der Mann sein Auto in die Menschenmenge steuerte.
Im Prozess um den tödlichen Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München will der angeklagte Mann schweigen. “Der Angeklagte wird sich nicht zur Sache äußern”, sagte sein Verteidiger Johann Bund beim Prozessauftakt am Oberlandesgericht München. Auch zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wolle der 25-Jährige nichts sagen.
Der Mann versteckte sein Gesicht hinter einer roten Mappe vor den Fotografen und hob für die Kameras den rechten Zeigefinger – eine verbreitete Geste unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott symbolisieren soll.
Verdacht auf Terrorismus als Motiv
Der Angeklagte war vor knapp einem Jahr, am 13. Februar 2025, mit seinem Kleinwagen in eine Menschenmenge gerast. Er soll das Auto gezielt in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft ver.di mit rund 1.400 Teilnehmern gelenkt haben. Eine Mutter und ihre zwei Jahre alte Tochter starben. 44 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Der Angeklagte war noch am Tatort festgenommen worden.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen zweifachen Mord und 44-fachen Mordversuch vor. Sie geht von islamistischem Terrorismus als Motiv aus. Nach Ermittlerangaben hatte der Mann “Allahu Akbar” gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmenden der Demonstration gefahren zu sein – “aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus”, so die Ermittler.
Urteil könnte im Sommer fallen
Der Angeklagte sitzt seit dem Anschlag in Untersuchungshaft, zwischenzeitlich war er dabei in der psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt. Im Prozess soll auch seine Schuldfähigkeit durch einen forensischen Psychiater geprüft werden. Wie ein Gerichtssprecher am Rande der Hauptverhandlung sagte, ergab ein vorläufiges schriftliches Gutachten keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.
Die Verhandlung begann wegen langer Schlangen an der Einlasskontrolle mit rund einer Dreiviertelstunde Verspätung, war aber nach der Verlesung der Anklage schnell vorbei. Am zweiten Verhandlungstag am Montag will das Gericht in die Beweisaufnahme eintreten und zunächst den Tathergang rekonstruieren. Bis in den Sommer hinein sind Verhandlungstermine angesetzt, das Urteil könnte am 25. Juni fallen.
