AfD-Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt weitet sich aus

AfD-Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt weitet sich aus

Martin Reichardt

Stand: 10.02.2026 18:00 Uhr

Auch Verwandte des AfD-Chefs in Sachsen-Anhalt, Martin Reichardt, sollen im Bundestagsbüro eines Parteikollegen angestellt worden sein. Das zeigen Dokumente, die WDR und NDR einsehen konnten. Rechtlich verboten ist dies nicht, aber umstritten.

Von Helene Fröhmcke und Katja Riedel, WDR, und Mandy Sarti, NDR

Der Vorwurf der Vetternwirtschaft innerhalb der AfD in Sachsen-Anhalt zieht offenbar immer weitere Kreise. So sollen nach Recherchen von WDR und NDR auch nahe Angehörige des Landesvorsitzenden Martin Reichardt profitiert haben. Zuvor berichtete das ZDF.

Konkret geht es um zwei enge Familienmitglieder von Reichardt. Beide waren im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt – ebenfalls aus Sachsen-Anhalt – beschäftigt. Laut der Arbeitsverträge, die WDR und NDR einsehen konnten, geht es um einen Anstellungsvertrag aus dem Jahr 2022 über monatlich 520 Euro. Der andere Vertrag über 800 Euro monatlich erstreckte sich auf das Jahr 2023.

Eine Anfrage an Reichardt beantwortete der Sprecher des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er könne zu etwaigen Anstellungsverhältnissen, Vergütungen, Vertragsdetails sowie zu Beziehungsverhältnissen keine Angaben machen. “Es handelt sich dabei um schützenswerte personenbezogene Daten, deren Weitergabe oder Kommentierung aus rechtlichen Gründen (insbesondere Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht) unzulässig wäre”, so die Stellungnahme. Auch die AfD-Fraktion im Bundestag berief sich auf Persönlichkeitsrechte.

Für den Landesverband kommt der Vorwurf der Vetternwirtschaft zur Unzeit. Im September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag gewählt. Die AfD liegt in den Umfragen derzeit bei fast 40 Prozent. Doch einige Monate vor der Landtagswahl sieht sich der Vorstand der Partei mit dem Vorwurf der Vetternwirtschaft konfrontiert. Auch der Bundesvorstand hat sich inzwischen in die Causa eingeschaltet.

Mehrere Familienmitglieder verwickelt

Bereits in der vergangenen Woche veröffentlichte das ZDF Recherchen, die offenlegten, dass der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, von den Vorwürfen betroffen ist. Sein Vater Andreas Siegmund soll WDR und NDR vorliegenden Unterlagen zufolge für 7.725 Euro monatlich als Mitarbeiter im Bundestagsbüro eines Parteikollegen beschäftigt gewesen sein. Andreas und Ulrich Siegmund ließen Anfragen dazu unbeantwortet.

In einem öffentlichen Statement auf der Plattform X schrieb der Spitzenkandidat, die Vorwürfe seien “eine riesige Kampagne gegen die AfD in Sachsen-Anhalt”. Er stellte die Beschäftigung von Verwandten zu Mitarbeitern in Abgeordnetenbüros als unproblematisch dar. Er beruft sich darauf, dass es rechtlich erlaubt sei.

In einem anderen Video sagte Siegmund, er selbst habe überhaupt kein Problem damit, “ein Familienmitglied anzustellen von einem anderen Abgeordneten oder Parteifreund, weil Vertrauen bei uns das Entscheidende ist”.

“Über-Kreuz-Beschäftigungen” in Bayern verboten

In der Vergangenheit hatte es auch in anderen Parteien Vorwürfe von Vetternwirtschaft gegeben. So war 2013 bekannt geworden, dass mehrere CSU-Politiker im Bayerischen Landtag direkte Verwandte angestellt hatten. Auch Büros von SPD und Grünen waren damals betroffen. In Bayern wurden die Bestimmungen im Juni 2013 verschärft, mittlerweile sind dort auch sogenannte Über-Kreuz-Beschäftigungen nicht mehr erlaubt.

Im Bundestag ist es Abgeordneten verboten, Verwandte, Ehepartner oder Verschwägerte selbst gegen Geld zu beschäftigen. “Über-Kreuz-Beschäftigungen” hingegen sind im Bundestag und in Sachsen-Anhalt nicht explizit rechtswidrig, aber umstritten.

Neben Siegmunds Vater sollen auch weitere Verwandte von Mitgliedern des Landesvorstands in Sachsen-Anhalt in Büros ihrer Kolleginnen und Kollegen beschäftigt worden sein, so berichteten es vergangene Woche mehrere Medien übereinstimmend.

Schlammschlacht in Sachsen-Anhalt

Durch einen Machtkampf innerhalb der AfD in Sachsen-Anhalt wurden die Beschäftigungen naher Verwandter öffentlich. Im Zentrum steht der ehemalige Generalsekretär des Landesverbandes, Jan Wenzel Schmidt. Gegen ihn läuft aktuell ein Parteiausschlussverfahren, seine Mitgliedsrechte hat er derzeit verloren, wogegen er rechtlich vorgeht.

Ihm wird von seinen ehemaligen Kollegen unter anderem parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Demnach soll er öffentliche Mittel für private Zwecke missbraucht haben. Der Vorwurf: Schmidt soll in der Vergangenheit mehrere Mitarbeiter einer Firma, an der eine seiner Firmen Anteile besitzt, in seinem Bundestagsbüro beschäftigt haben. Schmidt bestreitet die Vorwürfe. “Das gegen mich betriebene Parteiausschlussverfahren beruht auf inszenierten Vorwürfen, nicht auf belastbaren Fakten oder Tatsachen”, teilt er auf Anfrage mit.

Schmidt hatte bereits Ende vergangenen Jahres behauptet, dass Parteikollegen seit Monaten systematisch gegen seine Person vorgingen. Den Personenkreis seiner Gegner bezeichnete er als “Pokerrunde”. Das geht aus seinem Schreiben im Dezember 2025 an den Landesvorstand hervor. Schmidt soll selbst einmal Teil dieser Runde gewesen sein.

Weitere Angehörige beschäftigt

Schon damals führte er auch die Beschäftigung von Familienangehörigen von mutmaßlichen Mitgliedern dieser “Pokerrunde” in Büros von Parteimitgliedern an. Nach Informationen von WDR und NDR sollen jedoch auch im Büro von Schmidt neben Familienmitgliedern des Landesvorsitzenden Reichardt auch enge Verwandte von mindestens drei weiteren Parteikollegen aus Sachsen-Anhalt angestellt worden sein.

So soll den Recherchen zufolge die Ehefrau von Hans-Thomas Tillschneider, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD in Sachsen-Anhalt, zeitweise für monatlich 900 Euro beschäftigt worden sein. Auch eine Angehörige des Landesvorstandsmitglieds Juliane Waehler soll demzufolge einen Vertrag über monatlich 450 Euro gehabt haben. Ebenso wie ein Familienmitglied des Landtagsabgeordneten Christian Hecht, das für 2.500 Euro monatlich dort beschäftigt worden sein soll. Die entsprechenden Verträge liegen WDR und NDR vor.

Schmidt wollte sich auf Anfrage nicht zu Personalangelegenheiten äußern. Tillschneider ließ über einen Pressesprecher mitteilen, dass keine Angaben zu etwaigen Anstellungsverhältnissen gemacht werden könnten, da es sich um schützenswerte personenbezogene Daten handele. Die weiteren Beteiligten ließen Anfragen unbeantwortet.

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