AfD-Fraktionsvize verliert Personalverantwortung | tagesschau.de

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Logo der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Stand: 03.03.2026 • 11:10 Uhr

Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft haben für AfD-Spitzenpolitiker Keuter Folgen – wenn auch erstmal nur begrenzt. Anders könnte die Fraktion im Fall eines Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt entscheiden.

Im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe von Parlamentsjobs muss AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter seine Verantwortung als Personalchef der Fraktion abgeben. Der Vorstand der AfD-Fraktion habe die Zuständigkeit für die Personalabteilung von Keuter auf den Parlamentarischen Geschäftsführer Peter Felser übertragen, teilte die Fraktion mit.

Stefan Keuter soll seine Partnerin in seinem Bundestagsbüro beschäftigt haben.

Keuter soll seine eigene Partnerin in seinem Bundestagsbüro beschäftigt haben. Bei der Sitzung des Fraktionsvorstands am vergangenen Montag war das bereits Thema. Co-Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel hatte danach gesagt, Keuter habe bis kommenden Montag Zeit, dem Fraktionsvorstand mitzuteilen, welche Konsequenzen er daraus ziehe. Wie aus Fraktionskreisen verlautete, wurde Keuter nahegelegt, mindestens seine Verantwortung als Personalchef der Fraktion abzugeben.

Seinen Posten als Fraktionsvize könnte er nach diesem Stand behalten und bliebe damit Teil des 12-köpfigen Führungsgremiums der Bundestags-AfD mit entsprechender Funktionszulage.

Chrupalla spricht von “freiwilligem Schritt”

Co-Parteichef Tino Chrupalla sprach von einem freiwilligen Schritt Keuters. Dieser habe “freiwillig gesagt, dass er nicht mehr für Personal zuständig sein möchte”, sagte Chrupalla den Sendern RTL und ntv. “Er hat, was die Mitarbeiterinnen angeht, Konsequenzen gezogen. Das ist erstmal zu begrüßen und das Weitere wird die Fraktion jetzt beschließen.”

Keuter hatte zuvor Berichte dementiert, wonach ihn Weidel zum Rücktritt aufgefordert habe. “Frau Weidel hat mich definitiv nicht aufgefordert, von meinem Amt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zurückzutreten.” Er habe dem Fraktionsvorstand erläutert, “dass ich dabei in keinerlei Konflikt mit einem Gesetz oder einer Vorschrift stehe: Die Mitarbeiterin ist keine Verwandte ersten Grades, es gibt keinen Interessenkonflikt und es handelt sich nicht um eine Scheinbeschäftigung”, sagte er dem Tagesspiegel.

Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Das gilt nach Erläuterungen der Bundestagsverwaltung auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor der “Ehe für alle” geschlossen wurden. Lebenspartner im Sinne von Freund oder Freundin sind nicht gemeint.

Ausschluss von Jan Wenzel Schmidt?

Weitreichendere Konsequenzen in der Debatte um Vetternwirtschaft könnte die Partei im Fall des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt ziehen. Die Bundestagsfraktion soll über einen Ausschluss des Parlamentariers aus Sachsen-Anhalt entscheiden.

Auf die Frage, ob Schmidt heute aus der Fraktion fliege, verwies Co-Parteichef Chrupalla bei RTL/ntv auf einen entsprechenden Antrag des Fraktionsvorstandes. “Ich denke, dass die Fraktion auch diesem folgt.” Chrupalla sprach von fraktionsschädigendem Verhalten.

Schmidt hatte in einem parteiinternen Streit in der Sachsen-Anhalt-AfD Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen gerichtet. In einem Interview des Portals Nius sprach er später von einer “Beutegemeinschaft”. Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst. Gegen Schmidt läuft auch ein Parteiausschlussverfahren.

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