Besitz von Vergewaltigungsvideos: Verbotsvorhaben mit Fallstricken 

Besitz von Vergewaltigungsvideos: Verbotsvorhaben mit Fallstricken 

Pornografische Bilder unscharf auf einem Smartphone-Display.

Stand: 07.11.2025 06:00 Uhr

Der Besitz von Vergewaltigungsvideos Erwachsener ist bislang nicht strafbar. Die Justizministerkonferenz stimmt nun über einen Vorstoß aus Niedersachen ab, dies zu ändern. Auslöser war eine NDR-Recherche. Eine Expertin warnt vor Schnellschüssen.

Von Isabell Beer und Isabel Ströh, NDR

Während der Besitz von Missbrauchsaufnahmen von Kindern unter Strafe steht, ist der bloße Besitz von Vergewaltigungsvideos Erwachsener in Deutschland erlaubt.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) möchte dies ändern: “Ich möchte, dass der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos bestraft wird”, erklärt sie im NDR-Interview. “Wenn die Täter schon selbst kein Unrechtsbewusstsein haben, dann muss der Staat eben mit den Mitteln des Strafrechts agieren und dann eben das unter Strafe stellen und die Tat auch bestrafen”, so Wahlmann. 

Vergewaltiger-Netzwerk aufgedeckt

Auslöser des Vorstoßes ist eine langjährige NDR-Recherche, die ein weltweites Vergewaltiger-Netzwerk aufgedeckt hatte. Dieses Netzwerk hatte sich über Jahre auf frei zugänglichen Pornoseiten im Internet und in Chat-Gruppen gebildet, eine der Gruppen hatte mehr als 70.000 Mitglieder. 

Die Mitglieder des Netzwerks tauschen sich darüber aus, wie man Frauen unbemerkt betäuben und vergewaltigen kann. Die Taten filmen sie und teilen sie online mit den anderen. Beteiligt daran sind auch viele Deutsche.

Mehr als 14 Millionen Aufrufe

Ein Fall kam erst durch die NDR-Recherche ans Licht: Ein Mann aus Niedersachsen hatte seine eigene Ehefrau mindestens 15 Jahre lang immer wieder betäubt und vergewaltigt. Die schweren Sexualverbrechen filmte er und stellte Videos der Taten auf Pornoseiten ins Internet. Eines seiner Vergewaltigungsvideos wurde allein auf einer Pornoseite 3,9 Millionen Mal aufgerufen. Insgesamt erzielte er auf der Seite mit den Aufnahmen mehr als 14 Millionen Aufrufe.

Trotz der immensen Aufrufzahlen und des öffentlichen Teilens der Videos, geriet er nicht ins Visier der Ermittlungsbehörden. Erst mehrfache Nachfragen von NDR-Journalistinnen zu diesem Nutzer lösten Ermittlungen in dem Fall aus. Es kam zur Hausdurchsuchung und die Ehefrau erfuhr im Zuge dessen von den Taten unter Betäubung.

Videos kursieren weiter

Seitdem hat sich ihr Leben grundlegend verändert, wie sie im Interview mit 11KM Stories berichtet: “Ich habe immer und immer wieder Albträume. Mitunter hält mich nachts meine innere Unruhe so wach und ich habe immer das Gefühl, du bist nicht in Sicherheit”, sagt Marlene (Name geändert).

Zwar wurde der Täter, der Ehemann von Marlene, gestoppt. Doch die Videos, die er von den Vergewaltigungen unter Betäubung erstellt hat, kursieren weiter. Für die betroffene Frau eine zusätzliche Belastung, wie sie betont.

“Ein Video von mir wurde knapp vier Millionen Mal angeklickt. Wenn nur ein Prozent der User es sich runtergeladen hat, sprechen wir von 40.000 Downloads. Und wenn davon wiederum nur ein Prozent dieses Video wieder ins Internet stellt, sprechen wir von 400. Diese verbreiten sich dann entweder rasend schnell und das macht mir wirklich Angst”, erzählt Marlene.

“Jede Person, die so ein perverses, wirklich perverses Video hochlädt, vergewaltigt uns Frauen ein zweites Mal”, sagt Marlene. “Zudem besteht dann auch noch die Gefahr, dass sie daran Gefallen finden und sagen sich ‘ich produziere auch mal so ein Video’, ich muss runter vom Markt, das muss strafbar sein”, fordert Marlene. 

Experte befürwortet Verbot

Das Ansehen von echten Vergewaltigungsvideos könne derartige Taten im realen Leben begünstigen, stellt Psychiater Andreas Hill fest. “Durch den Konsum erhöht sich wahrscheinlich gerade bei solchen Personen, die das schon mal gemacht haben, die Wahrscheinlichkeit, dass sie das wieder tun.” 

Hill befürwortet ein Verbot: “Eine solche Abbildung und auch der Konsum und der Besitz einer solchen Abbildung sollten strafbar sein, so wie das bei Missbrauchsabbildungen von Kindern ja auch der Fall ist.” Ein Verbot könne zudem manche Nutzer vom Konsum solcher Aufnahmen abschrecken.  

Die weitere Verbreitung einzudämmen oder gar zu unterbinden, ist für Betroffene ein wichtiger Punkt. “Wenn Opfer wissen oder auch nur vermuten oder ahnen, dass Material von ihnen von anderen Personen konsumiert wird, zur sexuellen Befriedigung geteilt wird, mit anderen verbreitet wird, dann ist das eine klare weitere Traumatisierung. Das belastet die Person häufig sehr, manchmal noch mehr als vielleicht der eigentliche Übergriff.” 

Verbotsvorstoß mit Fallstricken

Hill sieht hier allerdings auch Fallstricke: “Man sollte sich auch nicht der Illusion hingeben, dass alleine ein Verbot dieses Phänomen aus der Welt schafft und alle Menschen sich dann davon abhalten lassen, so etwas zu konsumieren.” 

Ihm zufolge sei es zudem wichtig, echte Vergewaltigungsaufnahmen von inszenierten Videos abzugrenzen. “Es sollte allerdings sichergestellt werden, dass es sich wirklich um reale Übergriffe handelt und nicht um Material, was konsensual hergestellt wird”, betont er im NDR-Interview. 

Niedersachsens Justizministerin Wahlmann kann sich eine ähnliche Regelungen wie im Bereich Missbrauchsaufnahmen von Kindern vorstellen: “Im Prinzip sollte es so ähnlich aussehen wie bei der Kinderpornografie. Da ist ja der Besitz auch strafbar und das könnte man daran angelehnt machen, dass eben auch der Besitz von Vergewaltigungsvideos strafbar ist und auch das Weitergeben an Dritte, egal an wen. Egal ob es jetzt ein großes Netzwerk ist oder eben an einen Bekannten. Auch das sollte strafbar sein”, so Wahlmann.

Keine Schnellschüsse

Strafrechtsexpertin Tatjana Hörnle sieht ebenfalls die Möglichkeit, ähnlich wie im Bereich Missbrauchsaufnahmen von Kindern vorzugehen: “Das Problem haben wir ja auch bei der Kinderpornografie und da gibt es mittlerweile eine brauchbare Lösung, in dem reale und wirklichkeitsnahe Kinderpornographie gleichgestellt wird.” Nicht strafbar wären damit nur noch erkennbar fiktionale Darstellungen. 

Die Schaffung eines neuen Straftatbestands sei dafür nicht notwendig. Hörnle sieht stattdessen die Möglichkeit, einen bestehenden Paragrafen zu erweitern. “Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält im Moment einen Straftatbestand, der Gewalttätigkeit in Zusammenhang mit Pornografie unter Strafe stellt. Aber Gewalttätigkeit ist ein sehr enger Begriff. Darunter fällt nur ganz erhebliche körperliche Gewalt. Schlagen zum Beispiel.”

Vergewaltigungen, auch solche unter K.o.-Mitteln, würden nicht automatisch darunter fallen. Dies könne man im Paragraph 184a entsprechend ändern, auch eine Erhöhung des Strafmaßes sei denkbar.  

Hörnle warnt dabei insgesamt vor Schnellschüssen seitens der Politik. Sie sagt, ein solches Vorhaben müsse gut überlegt sein, es habe in den vergangenen Jahren auch schon einige Änderungen im Sexualstrafrecht gegeben. “Das Problem ist, dass diese einzelnen Projekte – jeweils wurde da ein Paragraf geändert – nicht gut koordiniert und aufeinander abgestimmt sind. Es wäre wünschenswert, dass wir insgesamt ein konsistentes System bekommen, wie wir mit Bildern im Internet umgehen”, sagt Strafrechtsexpertin Hörnle.

Die Recherche ist ab sofort bei 11KM Stories als Podcast zu hören. 

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