Nach der Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg muss der Beschuldigte dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das entschied das zuständige Landgericht. Bei dem Angriff im Januar waren zwei Menschen getötet worden.
Rund neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in einem Park in Aschaffenburg soll der Beschuldigte dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt. Bei dem Angriff waren ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Passant getötet worden, der den Kindern helfen wollte.
Der Angeklagte sei bei dem Angriff am 22. Januar schuldunfähig gewesen, hieß es bei der Urteilsverkündung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Psychiatrisches Gutachten diagnostiziert Schizophrenie
Der Mann hatte in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen, die dort mit Betreuern unterwegs war. Dabei wurden zudem ein zweijähriges Mädchen, ein weiterer Helfer und eine Erzieherin verletzt.
Im Prozess hatte der beschuldigte Afghane über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser den zwei Jahre alten Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und griff ein, um zu helfen.
Ein psychiatrisches Gutachten stufte den Beschuldigten als paranoid schizophren ein. Er soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten. Die Staatsanwaltschaft hingegen sprach von Mord, versuchtem Mord, Totschlag, versuchtem Totschlag sowie Körperverletzungsdelikten.
Bereits wegen Körperverletzung aufgefallen
Der Beschuldigte war bereits vor der Tat im Innenstadtpark Schöntal mehrfach polizeilich aufgefallen, unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Gegen seine psychische Krankheit bekam der 28-Jährige demnach Tabletten, die er aber nicht regelmäßig genommen habe. In dem Verfahren blieb jedoch unklar, warum der Mann mehrfach aus Psychiatrien entlassen und nicht länger stationär behandelt wurde.
Dem psychiatrischen Gutachter Hans-Peter Volz zufolge ist es wahrscheinlich, dass der Beschuldigte ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere “hochaggressive Taten” begehen könnte.
Ziel seiner Attacke seien keine erwachsenen Menschen gewesen, so der Gutachter weiter. Zur Tatzeit habe der Afghane Augen von Agenten gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten. Dass der Mann simuliere, hält der Sachverständige für ausgeschlossen.
Tat hatte Debatte über Migrationspolitik ausgelöst
Der Flüchtling war im November 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig. Die Tat hatte bundesweit eine neue Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ausgelöst.
Die Folgen für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien “verheerend”, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs während der Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte und den “hochgefährlichen Beschuldigten” durch die dauerhafte Unterbringung aus dem Verkehr gezogen.
