Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt ist von seiner Fraktion ausgeschlossen worden. Grund sei “parteischädigendes Verhalten”. Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht.
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat ihren Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft ausgeschlossen.
Die Fraktion folgte damit einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze um die Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla, wie ein Sprecher bestätigte. Chrupalla hatte Schmidt zuvor “fraktionsschädigendes Verhalten” vorgeworfen. Schmidt selbst bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch.
Schmidt sah “Beutegemeinschaft” innerhalb der AfD
Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der AfD Sachsen Anhalt. Schmidt, Generalsekretär des AfD-Landesverbandes von 2022 bis Februar 2025, und andere Führungskräfte hatten sich überworfen.
Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben.
Schmidt wiederum richtete dann Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und kündigte an, Belege dafür vorzulegen. In einem Interview mit dem Onlineportal Nius sprach er später von einer “Beutegemeinschaft”. Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst. Gegen Schmidt läuft auch ein Parteiausschlussverfahren.
Fraktion verliert zweiten Abgeordneten seit Wahl
Im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe von Parlamentsjobs musste bereits AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter seine Verantwortung als Personalchef der Fraktion abgeben. Keuter wurde vorgeworfen, seine eigene Partnerin in seinem Bundestagsbüro beschäftigt zu haben.
Die AfD-Fraktion verliert mit dem Schritt den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete. Im vergangenen Mai hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel seinen Austritt erklärt, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Gesamt-AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft hatte, was er inzwischen nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung nicht mehr darf.

