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Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung fordert vom Staat die erste Zahlung eines jährlichen Zuschusses – eine von ihr gesetzte Frist läuft aus. Doch das Innenministerium prüft die Förderung nach Informationen von WDR, NDR und SZ noch weiter.
Es geht um richtig viel Geld: Für das aktuelle Kalenderjahr verlangt die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) allein aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums rund 18 Millionen Euro Förderung – und das wäre erst der Anfang. Beträge in ähnlicher Höhe könnte der Staat im Rahmen der Förderung parteinaher Stiftungen dann jährlich überweisen.
Doch die Stiftung wartet bereits seit Monaten auf die Auszahlung der ersten Rate und hatte eine Frist bis Ende Februar 2026 gesetzt. Und offenbar wird sie sich weiter gedulden müssen.
Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hat das in der Bundesregierung zuständige Innenministerium jetzt beschlossen, dass die Prüfung der beantragten Förderung weiter andauert. “Bestandteil dieser Prüfung auf Grundlage des Stiftungsfinanzierungsgesetzes ist auch, ob die jeweilige Stiftung sich aktiv für die freiheitliche und demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einsetzt. Diese Prüfung dauert für die DES noch an”, schreibt das Ministerium auf eine entsprechende Anfrage.
DES hält sich für förderungswürdig
Bislang halten sich die Aktivitäten der DES in Grenzen, doch die staatliche Finanzspritze soll dazu dienen, ihre politische Arbeit deutlich auszuweiten, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es soll demnach Stipendienprogramme für Studierende geben, eine Vielzahl von Veranstaltungen könnten pro Jahr organisiert werden und es sollen rund 70 Stellen entstehen. Die Stiftung wäre damit ein mächtiger Hebel, um das AfD-Umfeld auch gesellschaftlich stärker zu verankern.
Sich selbst hält die DES für förderungswürdig und sieht sich in dieser Hinsicht in einer Reihe mit den anderen etablierten parteinahen Stiftungen. Dazu gehören zum Beispiel die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung oder die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung. Die parteinahen Stiftungen erhalten – die DES nicht mitgerechnet – insgesamt jährliche Fördermittel im dreistelligen Millionenbereich.
Die grobe Regel für die Förderung und lange Jahre einzige Richtschnur: Wenn eine Partei mindestens drei Legislaturperioden hintereinander in den Bundestag gewählt wird, fließen die entsprechenden Mittel an die jeweilige parteinahe Stiftung. Die AfD hatte sich bisher erfolglos um eine Förderung ihrer 2018 als parteinahe Stiftung anerkannten DES bemüht und war zuletzt 2025 mit einem entsprechenden Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht 2025 gescheitert.
Neues Stiftungsfinanzierungsgesetz
Obwohl die AfD inzwischen zum dritten Mal als Fraktion im Bundestag sitzt, hat die DES bislang keine Förderung erhalten. Nach der Klage hatte das Bundesverfassungsgericht vorgegeben, dass das bisherige System der finanziellen Unterstützung nachgebessert werden müsse.
Im seit 2023 geltenden neuen Stiftungsfinanzierungsgesetz sind jetzt Voraussetzungen formuliert, darin ist auch der Punkt, auf den sich jetzt das Bundesinnenministerium bezieht: Eine Stiftung soll nur noch dann Förderung erhalten, wenn sie aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung eintritt.
In einem Rundbrief an “Freunde und Förderer” der Stiftung hatte die Vorsitzende Erika Steinbach vor kurzem geschrieben: “Wir erfüllen selbstverständlich alle rechtsstaatlichen Anforderungen.” Auf eine aktuelle Anfrage sagte Steinbach nur: “Ich habe keine Informationen.”
Einstufung der Partei für Begutachtung der Stiftung wichtig
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die Bundespartei im vergangenen Jahr nach einer jahrelangen Untersuchung als gesichert rechtsextremistisch benannt. Nach einer Klage der AfD entschied das Kölner Verwaltungsgericht nun im Eilverfahren und damit vorläufig, dass diese Einstufung zunächst nicht bestehen bleiben darf. Die Belege des Verfassungsschutzes würden nicht ausreichen. Dagegen kann jetzt wiederum der Verfassungsschutz klagen. Zudem steht das Urteil in der Hauptsache noch aus. Solange wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall geführt.
In mehreren Bundesländern steht dagegen bereits fest, dass die jeweiligen Landesverbände vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden. Das ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg der Fall. In Niedersachsen wurde jetzt erstmals auch ein AfD-Landesverband in Westdeutschland als rechtsextremistisch eingestuft – wogegen die Partei bereits Klage eingereicht hat.
Für die Frage, wie verfassungsfreundlich oder eben -feindlich die DES ist, können solche Einstufungen wichtig sein. Drei der langjährigen Vorstandsmitglieder der Stiftung kommen aus Landesverbänden, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, nämlich aus Sachsen und Brandenburg.

