Im Verfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Krah gibt es neue Durchsuchungen, dieses Mal bei Dritten. Dabei geht es weiterhin um Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen.
Im Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche sind weitere Durchsuchungen durchgeführt worden.
Diese richteten sich nicht direkt gegen den Bundestagsabgeordneten selbst, sondern gegen Dritte, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Gegen wen konkret, sagte ein Sprecher auf Anfrage nicht.
Es werde angenommen, dass potenzielle Beweismittel zu finden seien. Weitere Details wurden nicht genannt.
Vorwürfe beziehen sich auf Zeit als Europaabgeordneter
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im vergangenen Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen Krah eröffnet. Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter.
Krah war Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl 2024. Zunächst war er damals durch eine Spionageaffäre um einen langjährigen Mitarbeiter unter Druck geraten, der im April 2024 festgenommen worden war und inzwischen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China zu annähernd fünf Jahren Haft verurteilt wurde.
Später folgten Vorermittlungen und dann Ermittlungen gegen den Politiker selbst. Inzwischen ist Krah Bundestagsabgeordneter. Bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr zog er über ein Direktmandat in Sachsen für die AfD ins Parlament ein. Vorwürfe der Bestechlichkeit wies der 49-Jährige in der Vergangenheit unter anderem als “politisch motiviert” zurück.
Keine neuen Tatvorwürfe
Der Bundestag genehmigte die Ermittlungsmaßnahmen nach Angaben der Behörde im Mai 2025. Im September hob der Bundestag die Immunität des Politikers auf, danach wurden dessen Büro- und Wohnräume durchsucht.
Die neuerlichen Durchsuchungen waren nach Angaben von Bundestag und Generalstaatsanwaltschaft nicht durch den damaligen Parlamentsbeschluss gedeckt. Der Bundestag hatte die Genehmigung dafür am Donnerstag nach eigenen Angaben separat erteilt. Der Beschluss fiel demnach einstimmig.
Ein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen gegen den Abgeordneten ist damit nicht verbunden, wie die Generalstaatsanwaltschaft betonte. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
