Equal Pay Day: “Nicht nur eine Frage des Respekts”

Equal Pay Day: “Nicht nur eine Frage des Respekts”

Eine Frau zeigt auf eine Präsentation

Stand: 27.02.2026 • 13:21 Uhr

Zum heutigen Equal Pay Day zeigt sich erneut: Zwischen Männern und Frauen besteht eine hohe Lohnlücke. Bildungsministerin Prien sieht das als Auftrag. Wandel könnte eine EU-Richtlinie bringen.

Anne-Katrin Mellmann

Frauen und Männer, zwar gleich vor dem Gesetz, aber immer noch ungleich, wenn es um ihre Bezahlung geht. Im Haus der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, landen viele Beschwerden über ungleichen Lohn:

Seit 20 Jahren gehen Fälle ein, in denen Frauen beklagen, dass sie schlechter verdienen als ihre männlichen Kollegen und zwar bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit. Und wenn der Kollege jeden Monat 1.000 Euro mehr verdient als man selbst, dann fühlt man sich, mit Verlaub, veräppelt und ungerecht behandelt – und das kann nicht sein.

Schlechtere Bezahlung sei klare Diskriminierung, sagt Ataman. Sie fordert, dass eine EU-Richtlinie für mehr Transparenz bei der Bezahlung pünktlich zum Sommer in deutsches Recht umgesetzt wird.

Dafür zuständig ist Bundesbildungsministerin Karin Prien von der CDU. Sie sagt, Gleichstellung am Arbeitsmarkt sei eine politische Aufgabe, der heutige Equal Pay Day ein Auftrag: “Faire und gleiche Löhne für Frauen und Männer sind nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch ein handfester volkswirtschaftlicher Faktor.” Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könne man es sich nicht leisten, auf das Potential gut ausgebildeter Frauen zu verzichten.

Eine gute Nachricht, eine schlechte Nachricht

Die gute Nachricht für Deutschland: die unbereinigte Lohnlücke ist in den vergangenen Jahren kleiner geworden. Das bedeutet, Frauen verdienen im Schnitt zwar immer noch weniger als Männer, auch weil sie in Teilzeit oder schlechter bezahlten Berufen arbeiten, aber hier verringert sich insgesamt der Abstand. Der unbereinigte Gender Pay Gap stagnierte im Jahr 2025 allerdings bei 16 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Die schlechte Nachricht: die bereinigte Lücke bleibt gleich. Sie ist gemeint, wenn eine Frau trotz gleicher Qualifikation weniger verdient, weil sie eine Frau ist. Im vergangenen Jahr lag der Unterschied weiterhin bei sechs Prozent.

Für Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, ist diese bereinigte Lücke ein Ausdruck von direkter Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sei. “Und, dass wir immer noch glauben, dass die Arbeit von Frauen weniger wert ist”, sagt sie.

Kohlrausch plädiert für die schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie und damit eine Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes. Dies würde es Frauen leichter machen, ihre Rechte durchzusetzen.

Verschärfung durch neue EU-Richtlinie?

Das deutsche Gesetz zu mehr Transparenz bei der Bezahlung könnte durch die EU-Richtlinie verschärft werden, zum Beispiel wären dadurch schon im Bewerbungsverfahren Informationen über die Bezahlung möglich.

Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf: Die Brüsseler Vorschläge schafften nur neue Bürokratie und Mitteilungspflichten. “Sie halten eigentlich eher davon ab, dass die Betriebe produktiver, erfolgreicher und in der Bezahlung für Männer wie Frauen attraktiver werden”, so Kampeter.

Wenn aber die Bundesregierung die EU-Richtlinien nicht umsetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren, also Strafzahlungen.

Hinweise zur neuen Verdiensterhebung

Die Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Danach werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftszweige und Unternehmensgrößen in die Berechnung einbezogen.

Ausnahmen sind “Land- und Forstwirtschaft, Fischerei”, “Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung”, “private Haushalte mit Hauspersonal” und “Exterritoriale Organisationen und Körperschaften” sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.

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