Künftig gilt in Frankreich “Nur Ja heißt Ja”: Sex ohne ausdrückliche Zustimmung wird nun als Vergewaltigung betrachtet. Die Debatte über das Gesetz wurde von dem Pelicot-Vergewaltigungsprozess geprägt.
Frankreich nimmt die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen in sein Strafrecht auf. Der französische Senat nahm den Gesetzentwurf an. Damit verschärft das Land sein Sexualstrafrecht.
Konkret ändert das Gesetz die Definition von Sexualstraftaten. Als sexueller Übergriff gilt demnach “jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung”. Die Zustimmung sei unter anderem frei, konkret und widerrufbar. “Sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden”, heißt es im Gesetzestext.
Zuvor hatte bereits die Nationalversammlung als zweite Parlamentskammer ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Der Text ist damit angenommen.
Gesetzgebung durch Pelicot-Prozess beeinflusst
Schon seit Längerem hatte es in Frankreich Diskussionen um eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben. Das Verfahren um zigfache Vergewaltigung von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Ehemann und Dutzende weitere Männer hatte die Debatte neu entfacht.
Mehrere Angeklagte hatten vor Gericht ausgesagt, dass sie nicht den Eindruck gehabt hätten Pelicot zu vergewaltigen. Sie habe sich lediglich schlafend gestellt und nicht gewehrt. Pelicots Ex-Mann hatte seine Frau über knapp zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und sie Fremden zur Vergewaltigung angeboten. 51 Männer wurden in Südfrankreich meist wegen schwerer Vergewaltigung zu Strafen zwischen 3 und 20 Jahren Haft verurteilt.
Ähnliche Gesetze in anderen europäischen Ländern
Nur in 13 Staaten gibt es ein Gesetz, nach dem Vergewaltigung definiert ist als “Sex ohne Zustimmung” – das schließt also auch Fälle ein, in denen Frauen durch Drogen oder Alkohol gezielt wehrlos gemacht werden oder ein Nein nicht ernst genommen wird. Zu den Ländern gehören unter anderem Dänemark, Griechenland, Schweden und Spanien.
Deutschland hat sein “Nein heißt Nein”-Prinzip seit mehr als sieben Jahren im Gesetzbuch stehen. Alle sexuellen Handlungen sind demnach als Vergewaltigung strafbar, die gegen “den erkennbaren Willen einer anderen Person” vollzogen werden. Bei Verstoß drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Auf EU-Ebene hatte Deutschland im vergangenen Jahr eine Richtlinie blockiert, die die “Nur Ja heißt Ja”-Regel zum europaweiten Standard machen sollte.
