Kritiker werfen Ministerpräsidenten Orban schon länger vor, hart gegen kritische Medien vorzugehen. Doch mit dem Lizenzentzug für einen Radiosender, ist Ungarn zu weit gegangen, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Ungarns Vorgehen gegen den wichtigsten unabhängigen Radiosender des Landes, Klubradio, verstößt einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Mit dem Entzug der Sendelizenz habe Ungarn die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, urteilte der EuGH. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben damit Rügen der Europäischen Kommission statt.
Seit dem Amtsantritt des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban 2010 war der private Sender Klubradio regelmäßig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt. Klubradio hatte im Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen müssen. Seitdem bietet es sein Programm nur noch im Internet an. Zuvor hatte der Radiosender eine Verlängerung von Frequenznutzungsrechten beantragt. Der regierungsabhängige Medienrat lehnte dies ab. Auch eine neue Bewerbung von Klubradio wurde für ungültig erklärt.
Vorwürfe laut EuGH “geringfügig”
Vom EuGH hieß es nun jedoch dass dem Sender vorgeworfene Verstöße und Versäumnisse nur “geringfügige formale Ungenauigkeiten oder Aspekte betreffen, die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann”. Die ungarischen Maßnahmen verletzten daher die in der Europäischen Grundrechtecharta festgelegte Meinungs- und Informationsfreiheit.
Konkrete Folgen hat das Urteil zunächst nicht. Bei einer Vertragsverletzung muss das betreffende EU-Mitglied der Entscheidung nach Gerichtsangaben “unverzüglich” nachkommen. Die EU-Kommission muss dann prüfen, ob das Urteil umgesetzt wird. Kommt sie zu der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
Opposition führt Umfragen vor Parlamentswahl an
Das Verfahren war eines von mehreren, die gegen Ungarn vor dem EuGH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht laufen oder liefen. Orban wird vorgeworfen, kritische Stimmen in Justiz, Medien und Zivilgesellschaft systematisch zu unterdrücken und auch Rechte von Minderheiten, etwa LGBT-Personen einzuschränken.
Am 12. April wird in Ungarn ein neues Parlament gewählt. In jüngsten Umfragen lag Orbans Fidesz-Partei hinter der Tisza-Partei des Oppositionellen Peter Magyar.
