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Gesundheitsämter in Bayern haben 27 Arztpraxen im Verdacht, bei der Masernimpfung zu betrügen, wie eine Recherche von NDR, WDR und SZ zeigt. Nach Einschätzung der Behörden bleibt aber ein großer Teil der Fälschereien im Dunkeln.
Anna Ostermeier fährt mehrere Stunden mit dem Auto, um einen Arzt aufzusuchen, der ihre dreijährige Tochter vor einer Masernimpfung bewahrt. Die Landwirtin aus der Nähe von Augsburg hat “unheimliche Sorge”, dass die Impfung ihrer Tochter schaden könnte. “Mir ist das Risiko einer Impfnebenwirkung einfach zu hoch.”
Dass sie die Tour überhaupt unternimmt, liegt an einem Gesetz, das erst 2020 in Kraft trat: dem Masernschutzgesetz. Es schreibt vor, dass alle Kinder, die einen Kindergarten besuchen, gegen Masern geimpft sein müssen. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und darüber ein Attest vorlegen.
Von impfkritischen Freunden hat Ostermeier gehört, dass gleich hinter der Grenze in Salzburg Andreas Sönnichsen praktiziert. Der deutsche Arzt und die Mutter sind einverstanden, dass Reporter des ARD-Magazins Panorama in der Arztpraxis dabei sein dürfen.
Eine Stunde Impfberatung 240 Euro
Sönnichsen bekommt für eine Stunde Impfberatung 240 Euro. Er räumt freimütig ein, dass er allen Eltern, die das wollen, eine generelle Masern-Impfunfähigkeitsbescheinigung für ihr Kind ausstellen würde. Sein Argument: Da es in Deutschland derzeit nur eine minimale Zahl von Maserninfektionen gibt (2025 waren es drei pro eine Million Einwohner), seien die Risiken einer Impfnebenwirkung höher als die Risiken der Krankheit.
Masernfälle fallen jedoch jedes Jahr und in jedem Land sehr unterschiedlich aus. In Frankreich waren es 2025 umgerechnet auf eine Million Einwohner fünfmal so viele Fälle wie in Deutschland, in Österreich sechsmal so viel, in den Niederlanden elfmal so viel und in Rumänien sogar achtzigmal so viel.
Und die Ansteckungsgefahr macht nicht vor Ländergrenzen halt. Zudem ist eine Maserninfektion am gefährlichsten für Kleinkinder unter neun Monaten, die noch nicht geimpft werden können. Sie erleiden sehr viel häufiger als ältere Personen eine Hirnhautentzündung, die in seltenen Fällen auch tödlich verlaufen kann.
Würde er auch in Deutschland so großzügig Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen? “Nein, würde ich nicht machen”, sagt Sönnichsen, “in Deutschland wird man sofort strafrechtlich verfolgt”.
40 Gesundheitsämter zusammen gegen Impfbetrug
Mehrere deutsche Gesundheitsämter akzeptieren Sönnichsens Bescheinigungen nicht mehr, vor allem, weil sie keinen individuellen Grund enthalten, weshalb das Kind nicht geimpft werden kann. Der Leiter des Gesundheitsamtes Regensburg, Bernhard Edenharter, sagt: “Bei solchen generellen Impfunfähigkeitsbescheinigungen, wie sie dieser Arzt ausstellt, werden wir grundsätzlich hellhörig.”
Doch solche ärztlichen Schreiben sind immer mehr im Umlauf: Zwischen 100 und 150 Impfunfähigkeitsbescheinigungen landen jedes Jahr allein in Edenharters Amt, sagt er. Sönnichsen ist nicht der einzige Arzt, der solche pauschalen Bescheinigungen ausstellt.
Weil die verdächtigen Fälle seit Einführung der Masern-Impfpflicht deutlich gestiegen sind, haben sich rund 40 Gesundheitsämter vor allem in Bayern und angrenzenden Regionen zu einem “Netzwerk Masernschutz” zusammen geschlossen. Sie informieren sich gegenseitig und haben nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung eine Liste mit 27 Arztpraxen erstellt, die sie verdächtigen, falsche Atteste auszustellen oder sogar gefälschte Impfpässe. Nahezu ausnahmslos handelt es sich dabei um Homöopathen, Naturheilkundler oder “integrative Mediziner”.
Vorwurf: Impfnachweise ausgestellt, ohne geimpft zu haben
Einer davon ist Volkhard P. aus dem Landkreis Landshut. Im Juli vergangenen Jahres hat die Polizei den Mediziner fest- und in Untersuchungshaft genommen. Die bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen wirft ihm vor, in 1.290 Fällen Masern-Impfnachweise ausgestellt zu haben, ohne tatsächlich geimpft zu haben.
Inzwischen ist P. aus der U-Haft entlassen, die Ermittlungen dauern an. Im Gespräch mit den Reportern sagte er nur, er wisse gar nicht genau, was man ihm vorwerfe. Er sei lediglich Arzt und Wissenschaftler. Auch auf P. sind die Ermittler zunächst durch verdächtige Impfunfähigkeitsbescheinigungen aufmerksam geworden.
Drei Dinge sind typisch für verdächtige Ärzte: Der Mediziner ist kein Kinderarzt, bescheinigt aber Kinderimpfungen; die Patienten wohnen mit ihren Eltern zum Teil mehr als hundert Kilometer entfernt; und ihre Impfpässe sind leer – bis auf zwei Masernimpfungen, die der Arzt eingetragen hat.
In der Nähe von Volkhard P. praktiziert auch der Kinderarzt Matthias Hartig. Nachdem der Fall des Mediziners bekannt geworden war, kamen mehrere Eltern mit offenbar von P. gefälschten Impfpässen zu Hartig und erklärten, sie bräuchten noch mal eine Masernimpfung. Schließlich benötigten sie neuen Nachweis, damit ihre Kinder die Kita weiter besuchen könnten.
Hartig habe ihnen erklärt, er könne nur impfen, wenn die Kinder nicht ausreichend Antikörper gegen die Masern gebildet hätten; dazu müsse er ihnen Blut abnehmen. Alle diese Kinder hätten keinen Masernschutz gehabt, sagt Hartig heute. Eine Erfahrung, die nach Informationen von NDR, WDR und SZ auch andere Gesundheitsämter bei Überprüfungen gemacht haben. In Regensburg waren zwei Elternpaare mit der Blutprobe einverstanden – auch hier stellte sich heraus, dass die angeblich geimpften Kinder keinen Masernschutz hatten.
Im Gesundheitsamt Straubing seien ebenfalls alle Kontrollen negativ gewesen. Wie viele Ärzte auf diese und ähnliche Weise betrügen, ist schwer zu ermitteln. Und das liegt auch an mangelhaften Kontrollen.
Kontrolllücken im Masernschutzgesetz
Zwar hat das Masernschutzgesetz laut dem Robert-Koch-Institut auch dazu beigetragen, dass die Impfquote in Deutschland um wenige Prozente gestiegen ist. Aber das Gesetz schreibt nur wenige Kontrollmöglichkeiten vor. Der Freistaat Bayern verlangt etwa keine Überprüfung der Impfpässe bei der Schuleingangsuntersuchung.
Mitte Januar schickte das zuständige Ministerium ein Schreiben an die Gesundheitsämter, dass diese bei der Untersuchung die Impfpässe nur noch “zur Kenntnis nehmen” sollen. “Nicht hingegen gesetzlich angelegt ist eine standardmäßige Prüfung des Masernimpfnachweises”, wie es in dem Schreiben heißt, das NDR, WDR und SZ vorliegt.
Die Überprüfung der gelben Heftchen sollten statt dessen, “primär die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Einrichtungen” vornehmen, in denen die Kinder betreut werden, wie Ministerin Judith Gerlach (CSU) ihre Sprecherin mitteilen ließ, also Schulsekretärinnen und Kita-Leitungen. Doch die sind meist überfordert, die Betrügereien zu entlarven. Wirklich überprüfen können die Impfpässe nur geschulte Mitarbeiter der Gesundheitsämter.
Kontrolle liegt bei den Ländern
Das Bundesgesundheitsministerium sieht auf Anfrage in dem bayerischen Vorgehen kein Problem. Die Kontrolle des Bundesgesetzte liegt bei den Ländern. Eine Nachschärfung des Gesetzes sei nicht in Planung. Darüber freuen können sich vor allem Ärzte wie Sönnichsen. Seine Atteste würden in Deutschland von Kindergärten und Schulen “problemlos anerkannt”, nur bei den Gesundheitsämtern sei es nicht so einfach, sagt er. Da gebe es widerspenstige Sachbearbeiter.
