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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz könnte gegen EU-Vorgabe verstoßen
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz könnte gegen EU-Vorgabe verstoßen

By Abrar Hussain
February 25, 2026 2 Min Read
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Nahaufnahme eines Gaszählers

Stand: 25.02.2026 • 15:09 Uhr

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass künftig auch einzelne Gas- oder Ölheizungen in Häuser und Wohnungen eingebaut werden – wenn sie denn klimafreundlich betrieben werden. Das aber könnte zum Konflikt mit EU-Vorgaben führen.

Kathrin Schmid

Die EU macht Druck, wenn es darum geht, die Emissionen im Gebäudesektor herunterzubekommen. Die von allen Staaten gemeinsam beschlossene EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, bis 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen. Dazu sind verschiedene Schritte vorgesehen.

Der Energieverbrauch soll massiv gesenkt werden, indem gezielt die energetisch schlechtesten Gebäude zuerst saniert werden. Dazu müssen quasi alle Mitgliedstaaten die Energiesanierungsrate – die derzeit im Schnitt bei gut einem Prozent des Gebäudebestands liegt – deutlich erhöhen.

EU-weite Zielsetzung für emissionsfreie Gebäude

Für Neubauten gilt, dass sie stufenweise auf Null-Emissionen gebracht werden sollen – öffentliche Gebäude ab 2028, private Gebäude ab 2030. Und gemäß der EU-Gebäuderichtlinie müssen die Staaten einen Plan vorlegen, wie sie die bestehenden Gebäude bis 2050 auf Null-Emissionen bekommen wollen.

Die nun im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglichte “Grüngas-Quote” könnte dem widersprechen. Konkret die Tatsache, dass weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, die mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Und eben zum Beispiel gasförmige Energieträger zum Einsatz kommen, bei deren Verbrennung nicht mehr CO2 freigesetzt wird, als bei ihrer Erzeugung gebunden wurde.

Unsicherheiten für Mieter und Eigentümer

Das beißt sich aber wohl mit der Definition in der EU-Richtlinie, dass die Null-Emissionsgebäude “am Standort” keine klimaschädlichen Gase aus fossilen Brennstoffen verursachen dürfen.

Dieser Widerspruch würde nach derzeitiger Lage für Eigentümer und Mieter perspektivisch neue Unsicherheiten schaffen. Bis Ende Mai dieses Jahres müssen alle Mitgliedstaaten die 2024 in Kraft getretene europäische Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzten.

In Deutschland verursacht der Gebäudesektor knapp 40 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes. Seit Jahren werden dabei die europäischen Ziele zur Emissionsminderung verfehlt.

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Abrar Hussain

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