Prozess um tote Bergsteigerin am Großglockner: Freund weist Vorwürfe zurück

Prozess um tote Bergsteigerin am Großglockner: Freund weist Vorwürfe zurück

Der Angeklagte sitzt im Gerichtsaal in Innsbruck (Österreich).

Stand: 19.02.2026 • 16:44 Uhr

Nach dem Tod einer jungen Frau bei einer Bergtour am Großglockner in Österreich hat ihr Partner vor Gericht sein Bedauern ausgedrückt, aber keine Schuld eingestanden. Der Mann ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

Im Prozess um den Tod einer jungen Bergsteigerin am Großglockner hat ihr angeklagter Partner die Verantwortung von sich gewiesen. Der 37-Jährige erklärte vor Gericht, es tue ihm “unendlich leid, was passiert ist”. Schuldig bekannte er sich aber nicht. Der Mann ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Seine Freundin war im Januar bei einer Winterbesteigung des Großglockners ums Leben gekommen. Sie starb nach Mitternacht knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels. Laut Anklage ließ der Mann die Frau “schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert” zurück.

“Geh jetzt, geh!”

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte die geringere Erfahrung seiner Partnerin nicht ausreichend berücksichtigt und sie nicht mit der nötigen Ausrüstung versorgt. Zudem habe er nicht am letzten möglichen Umkehrpunkt auf der Route kehrt gemacht, obwohl starker Wind für eine gefühlte Temperatur von minus 20 Grad gesorgt habe.

Der 37-Jährige schilderte die Situation anders. Seine Freundin habe ihn in der gefährlichen Lage aufgefordert, Hilfe zu holen. “Geh jetzt, geh!”, habe sie gesagt. “Sie hat mir dadurch das Leben gerettet”, erklärte er. Der Angeklagte betonte, die Tour hätten beide stets gemeinsam geplant und Entscheidungen gemeinsam getroffen.

Mann setzte erst spät einen Notruf ab

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft beging der Mann schwere Fehler. Als ein Polizeihubschrauber am späten Abend in der Dunkelheit zum Berg aufstieg, setzte er keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht habe der 37-Jährige die Alpinpolizei kontaktiert, aber nicht mehr auf Anrufe der Einsatzkräfte reagiert. Der Richter kritisierte, der Angeklagte habe die Einsatzkräfte nicht richtig über die totale Erschöpfung informiert. “Das müssen sie als Bergsteiger wissen”, sagte er.

Vor Gericht räumte der Mann ein, dass er sich seine Bergsteiger-Kenntnisse selbst in der Praxis und mit Online-Videos beigebracht habe. Kurse habe er nie belegt. Der Richter, selbst erfahrener Bergretter, wies darauf hin, dass die Verstorbene offenbar wenig oder keine Erfahrung im hochalpinen Gelände im Winter gehabt habe. Winterbesteigungen seien im Vergleich zum Sommer “eine andere Galaxie”, betonte er.

Wo endet die Eigenverantwortung im Bergsport?

In Österreich ereignen sich jährlich im Schnitt rund 8.400 Bergunfälle, knapp 300 Menschen sterben. Todesfälle durch Erfrierung oder Erschöpfung sind laut Statistik selten.

Nur wenige Fälle landen vor Gericht, da die Justiz beim Bergsteigen die Eigenverantwortung betont. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch, der Angeklagte habe faktisch als Bergführer gehandelt und daher besondere Sorgfaltspflichten gehabt.

Der Prozess könnte nun eine Signalwirkung über die Grundsatzfrage der Eigenverantwortung im Bergsport haben.

Der Alpin-Experte Robert Wallner erklärte, viele in der Bergsteiger-Szene seien verunsichert. Laut österreichischer Rechtsprechung müsse jemand am Berg tatsächlich die Leitung übernehmen, um als “faktischer Führer” zu gelten.

Die Mutter der Verstorbenen sprach in einem Zeitungsinterview von einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände und wollte dem Freund keine Schuld zuweisen.

Ein Urteil wird noch am Abend erwartet.

Mit Informationen von Andreas Bachmann, ARD Wien

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