Drogenbeauftragter Streeck fordert Verbot süßer Aromen in E-Zigaretten

Drogenbeauftragter Streeck fordert Verbot süßer Aromen in E-Zigaretten

Eine Auswahl bunter E-Zigaretten

Stand: 13.02.2026 15:07 Uhr

Süße Geschmacksrichtungen sollen aus E-Zigaretten verschwinden. Geplante Verbote von Inhaltsstoffen reichen dem Drogenbeauftragten Streeck nicht. Die Branche warnt vor negativen wirtschaftlichen Folgen.

Der Drogenbeauftragte Henrik Streeck, spricht sich für ein Verbot süßer Aromen in E-Zigaretten aus. Produkte mit Geschmacksrichtungen, die an Bonbons oder Snacks erinnerten, seien mit einem wirksamen Gesundheits- und Jugendschutz nicht vereinbar, erklärte er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Bereits im Januar hatte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ein solches Verbot angekündigt.

Streeck geht in seinen Forderungen noch einen Schritt weiter. Wenn nikotinhaltige Produkte mit süßen Aromen und bunten Designs vermarktet würden, sei das keine Freiheit, sondern eine “Anfix-Strategie”, so Streeck. E-Zigaretten dürften nicht länger mit Geschmackswelten beworben werden, die gezielt jungen Menschen ansprächen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte jüngst der Tabakbranche vorgeworfen, mit Geschmacksrichtungen wie Gummibärchen oder Zuckerwatte besonders sehr junge Menschen ködern zu wollen.

Der Bundesdrogenbeauftragte Streeck will mehr Gesundheitsschutz

Menthol wird es künftig nicht mehr geben

Bereits geplant ist ein Verbot bestimmter Zusatzstoffe. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums sollen künftig 13 Aroma- und Kühlstoffe nicht mehr verwendet werden dürfen, darunter auch Menthol. Die Regelung soll per Verordnung umgesetzt werden. In herkömmlichen Zigaretten ist Menthol bereits seit 2020 EU-weit verboten.

Grundlage für die geplanten Schritte sind unter anderem wissenschaftliche Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung. Darin werden unterschiedliche Inhaltsstoffe als problematisch bewertet.

Widerspruch aus der Suchtforschung

Es gibt aber auch Kritik an dem Vorstoß: Der Frankfurter Suchtforscher Heino Ströver hält die Datenlage für unzureichend. Umfassende Verbote seien nicht gerechtfertigt, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Zwar seien auch E-Zigaretten gesundheitsschädlich. Sie enthielten allerdings deutlich weniger Schadstoffe als herkömmliche Zigaretten. Für langjährige Raucher könnten sie ein Zwischenschritt sein, um von der herkömmlichen Zigarette wegzukommen. “Die Menschen sterben nicht am Nikotin, sondern am Teer und anderen Verbrennungsrückständen”, argumentiert Ströver.

Die Behörde rät dennoch von der Verwendung der untersuchten Inhaltsstoffe in E-Liquids, den Flüssigkeiten für E-Zigaretten, ab und begründet das mit den festgestellten möglichen gesundheitlichen Risiken, vor allem bezüglich einer Schädigung der Leber und Nieren.

Branche spricht von Verbot durch die Hintertür

Auch die Wirtschaft schlägt Alarm. “Ein solches Vorhaben ist ein Komplettverbot der gesamten Produktkategorie E-Zigarette durch die Hintertür”, sagte Oliver Pohland, der Geschäftsführer vom Verband des eZigarettenhandels, dem Handelsblatt. Ohne die betroffenen Zusatzstoffe könne praktisch keines der derzeit zugelassenen Produkte weiterverkauft werden. Denn ohne diese Inhaltsstoffe schmeckten E-Zigaretten nicht mehr, argumentiert die Branche.

E-Zigaretten und Vapes – Was ist der Unterschied?

E-Zigaretten sind elektronische Zigaretten, die keinen Tabak, sondern eine nikotinhaltige Flüsssigkeit (Liquid) enthalten. Es sind aber auch nikotinfreie Liquids erhältlich. Die Flüsssigkeit wird beim Rauchen über ein batteriebetriebenes Heizelement erwärmt und verdampft.

Vapes (vom englischen “Vaping” oder “Vaporiser” für verdampfen und Verdampfer) sind Einweg-E-Zigaretten. Während für E-Zigaretten Nachfüllpackungen erhältlich sind, können Vapes nach einer bestimmten Anzahl von Zügen nicht mehr verwendet werden.

Der Verband beziffert den Umsatz mit legalen E-Zigaretten in Deutschland auf rund 3,5 Milliarden Euro jährlich. Knapp zwei Milliarden Euro entfielen auf den mittelständisch geprägten Fach- und Großhandel, rund 1,5 Milliarden Euro auf größere Marktakteure und Konzerne. Daraus resultierten Tabaksteuereinnahmen von mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr.

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