Mit einem neuen Strafgesetzbuch festigen die Taliban ihre Macht in Afghanistan. Wer Einwände erhebt, riskiert Strafverfolgung. Menschenrechtler warnen vor massiven Eingriffen in die Grundrechte, besonders für Frauen.
Es war eine klare Drohung, die Barkatullah Rasooli Ende Januar im afghanischen Sender Tolonews aussprach: Wer Einwände gegen das neue Strafgesetzbuch habe, der habe es entweder nicht verstanden oder sei selbst kriminell, erklärte der Sprecher des Taliban-Justizministeriums.
Derartige Einwände entbehrten jeder Scharia-konformen oder wissenschaftlichen Grundlage und beruhten entweder auf Unwissenheit oder vorsätzlicher Missachtung, so Rasooli. Religiös gelte das als Verbrechen. Wer gegen die Gesetze argumentiere, werde den Justizbehörden überstellt und strafrechtlich verfolgt.
Die Auslegung des Talibanführers ist bindend
Nach Angaben von Tolonews wurde das Strafgesetzbuch von der Führung des Islamischen Emirats in Kraft gesetzt. So nennen die Taliban ihren Gottesstaat. Es umfasst zehn Kapitel mit insgesamt 119 Paragrafen. Das letzte Wort hat der oberste Talibanführer Haibatullah Achundzada. Seine Auslegung ist bindend.
Artikel 22 des Strafgesetzbuches sieht demnach Strafen für Respektlosigkeit gegenüber den Führern des Islamischen Emirats oder Regierungsangestellten vor. Auch wer Maßnahmen gegen Regimegegner unterlasse, Rebellen beherberge oder von der hanafitischen Rechtsschule abweiche, müsse mit Peitschenhieben oder Haft rechnen – von zehn Tagen bis zu zehn Jahren.
Grundrechte werden aufgehoben
Seitdem das Gesetz veröffentlicht wurde, wächst die Kritik von Menschenrechtlern, von Vertretern der afghanischen Zivilgesellschaft im Exil, aber auch von den Vereinten Nationen. Die Menschenrechtsorganisation Rawadari spricht in einer Analyse von einer zementierten Klassengesellschaft. Religionsgelehrte stünden an mit Sonderrechten an der Spitze. Unterschieden werde zwischen Eliten, Mittel- und Unterschicht. Zusätzlich zwischen “freien Menschen” und “Sklaven”.
Zudem werden Grundrechte aufgehoben. Ein garantiertes Recht auf anwaltlichen Beistand oder ein Schweigerecht sind nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus erlaube das Gesetz willkürliche Festnahmen und Strafen ohne klar definiertes Delikt.
Frauenrechte besonders betroffen
Besonders betroffen seien Frauen, sagt Inga Weller von der Frauenrechtsorganisation Medica Mondiale. Mehrere Artikel beeinflussten ausdrücklich das Verhalten und die Bewegungsfreiheit, aber auch die familiären Beziehungen und die körperliche Selbstbestimmung von Frauen, so Weller. Das stehe in deutlichem Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards.
Anhand einzelner Paragrafen lasse sich erkennen, wie Gewalt normalisiert werde. So sehe Artikel 4 vor, dass Ehemänner ihre Frauen schlagen dürften und dafür lediglich mit bis zu 15 Tagen Haft rechnen müssten, selbst wenn sichtbare Wunden oder Blutergüsse entstünden, erläutert Weller.
Zudem müsse die betroffene Frau vor Gericht beweisen, dass ihr Gewalt angetan wurde. Im Ergebnis bedeute das, dass Männer nahezu unbegrenzt Strafgewalt über Frauen im eigenen Zuhause erhielten.
Schweigen aus Angst
Öffentliche Kritik an dem Gesetz ist riskant. Wer sich dagegen äußert, müsse selbst mit Strafverfolgung rechnen, so die Drohung der Taliban.
Die Warnung richtet sich auch an afghanische Medien wie Tolonews. Sollten sie Kritiker zu Wort kommen lassen, könnten auch sie ins Visier der Behörden geraten.
Es besteht kein Zweifel, dass auch in Afghanistan viele Menschen das Strafgesetz sehr kritisch sehen. Doch wer seine Freiheit oder sein Leben nicht gefährden will, äußert diese Kritik kaum noch öffentlich

