Das Ausmaß sexueller Gewalt in der katholischen Kirche bleibt schwer zu überblicken: Recherchen des ARD-Magazins Fakt decken eine viel höhere Zahl Betroffener auf als offiziell bekannt. Kritik an der Aufarbeitung ist besonders im Osten groß.
Das Ausmaß von sexueller Gewalt in der katholischen Kirche ist deutlich größer als bislang offiziell bekannt. Wie eine Umfrage des ARD-Magazins Fakt bei allen 27 Bistümern ergeben hat, gibt es seit 1945 in Deutschland mindestens 6.529 Betroffene und 2.848 Beschuldigte.
Zum Vergleich: Die sogenannte MHG-Studie, die 2018 im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellt wurde, war auf Grundlage von Aktenanalysen auf 3.677 Betroffene und 1.670 Beschuldigte gekommen. Wie viele Opfer es tatsächlich gibt, ist unbekannt. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil zahlreiche Opfer ihre Fälle etwa aus Scham nie öffentlich gemacht haben.
Missbrauch und jahrzehntelanges Schweigen
Zu den besonders schweren, dokumentierten Fällen zählt der von Norbert Denef aus Delitzsch in Sachsen. Der 76-Jährige ist als Kind von einem Vikar missbraucht worden – geschätzt rund 300 Mal in den Jahren 1959 bis 1965. Denef war zehn Jahre alt als es begann.
“Um zu überleben, muss ein Kind verdrängen”, sagt Denef. “Ich habe es 35 Jahre verborgen. Das ist so was von furchtbar.” Der Täter war damals Vikar Alfons Kamphusmann, der vom Bistum Magdeburg beschäftigt worden war. Den sexuellen Missbrauch an Denef hat er später zugegeben.
Es gab weitere Opfer. Kamphusmann wurde mehrfach versetzt – arbeitete auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen. “Als ich festgestellt habe, dass ich nicht der Einzige bin, wurde mir ganz schnell klar, dass man ihn sieben Mal – in Anführungszeichen – strafversetzt hatte”, sagt Denef. “Es wurde vertuscht, verschwiegen und verleugnet, bis zum heutigen Tag.” Vom Bistum gibt es dazu auf Fakt-Nachfrage keine konkrete Erklärung. “Junge Priester” würden regelmäßig versetzt, heißt es.
Schweigen gebrochen
1998 starb der Pfarrer in Magdeburg. Im Nachruf der katholischen Kirche steht: “Sehr schlicht und selbstlos, freundlich und immer hilfsbereit tat er seinen Dienst.” 2005 brach Denef sein Schweigen.
2023 äußerte sich der Bischof von Magdeburg, Gerhard Feige, anders dazu: Die Straftaten von Pfarrer Kamphusmann und das Verhalten der damaligen Verantwortlichen seien unentschuldbar. Doch weiterhin bezeichnet der Bischof den Fall Denef als “Vergehen”. Ein Interview mit Fakt lehnt der Bischof ab.
Missbrauch in allen Bistümern
Noch immer ringt die katholische Kirche um Glaubwürdigkeit – auch weil immer wieder neue Fälle bekannt werden. Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle hatte 2010 begonnen.
Die durch Fakt recherchierten 6.529 Betroffenen, setzen sich aus einer Umfrage unter allen 27 Bistümern zusammen. In 18 Bistümern lagen eigene Studien vor, sie wurden bei der Recherche berücksichtigt. Wo es diese nicht gab, wurde auf die Ergebnisse der MHG-Studie oder auf Zahlen aus dem Verfahren zur “Anerkennung des Leids” zurückgegriffen. Dabei geht es um Betroffene, die sich selbst um eine “Entschädigungszahlung” bemüht haben. Das Ergebnis: In allen 27 Bistümern hat es sexuellen Missbrauch gegeben.
Kritik an Aufarbeitung in Ostdeutschland
“Aufarbeitung ist im Osten nicht passiert”, sagt die langjährige Sprecherin des Betroffenenbeirats Ost, Sabine Otto, selbst eine Betroffene. In den Bistümern der ehemaligen DDR habe es “punktuell erste Ansätze” gegeben. Doch über “vorsichtige Anfänge” und das Einrichten von Beauftragtenstrukturen hinaus, sei wenig geschehen.
Dem widersprechen die östlichen Bistümer. Schriftlich teilten diese auf Fakt-Anfrage mit, die Aufarbeitung sei weiterhin ein wichtiges Thema.
Juristische Hürden für Betroffene
Norbert Denef leidet bis heute immer wieder an schweren Depressionen. Inzwischen pflegt ihn seine Tochter in Vollzeit. Kristin Denef sagt: “Nachdem mein Vater bei der Kirche angezeigt hat, was ihm widerfahren ist, hat sich bis heute niemand bei mir gemeldet.”
Norbert Denef erhielt nur zweimal Geld: 2005 und 2023 insgesamt 55.000 Euro. Weitere Forderungen lehnte das zuständige Bistum mit Verweis auf bereits hergestellten “Rechtsfrieden” und Verjährung ab.
Aus der Sicht von Betroffenen ist die sogenannte “Einrede der Verjährung” ein zentraler Streitpunkt. Darauf berufen sich Bistümer juristisch immer wieder. Damit verhinderten sie immer wieder Prozesse, wenn die Tat 30 Jahre und mehr zurückliegt, kritisiert Sabine Otto vom Betroffenenbeirat Ost. Denn: Viele Taten liegen bereits mehr als drei Jahrzehnte in der Vergangenheit.
