BSW zieht für Prüfung der Bundestagswahl vor Bundesverfassungsgericht

BSW zieht für Prüfung der Bundestagswahl vor Bundesverfassungsgericht

Sahra Wagenknecht

Stand: 09.02.2026 16:56 Uhr

Knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das BSW erneut vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Neuauszählung der Stimmen zu erwirken. Sollte die Partei damit Erfolg haben, wären auch Neuwahlen nicht ausgeschlossen.

Ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das Bündnis Sahra Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht, um doch noch ins Parlament zu kommen. Am 18. Februar soll der Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen in Karlsruhe eingereicht werden. Wann und wie die höchsten deutschen Richter entscheiden, ist offen.

Das BSW war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus. Die Partei nimmt an, dass sie eigentlich mit 35 Abgeordneten im Parlament sitzen müsste.

Neuwahl wäre denkbar

Sollte das der Fall sein, hätte die jetzige schwarz-rote Koalition allein keine Mehrheit gehabt. Das würde auch gelten, wenn die Beschwerde des BSW in Karlsruhe Erfolg haben sollte und eine Neuauszählung tatsächlich mehr als fünf Prozent der Stimmen für die Partei ergäbe.

Am Ende könnte die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz ohne Mehrheit stehen. Merz bräuchte dann womöglich einen weiteren Koalitionspartner oder könnte nur mit einer Minderheitsregierung weitermachen. Auch eine Neuwahl wäre denkbar.

BSW sieht mehrere Fehlerquellen

Parteigründerin Wagenknecht erklärte das Verfahren zur Grundsatzfrage. Es gehe um das Vertrauen in die Demokratie, sagte sie bei einer Pressekonferenz in Berlin. Da das Ergebnis historisch einmalig knapp ausgefallen sei und es “belegbare Unregelmäßigkeiten” gegeben habe, sei es “sogar sehr wahrscheinlich”, dass das BSW in Wirklichkeit doch mehr als fünf Prozent erreicht habe.

Das BSW hatte nach der Wahl recht kleinteilig eigene Überprüfungen angestrengt und “Anomalien” gefunden. Parteichefin Amira Mohamed Ali erläuterte, man sehe drei Arten von Fehlern bei der Auszählung: BSW-Stimmen seien einer anderen Partei falsch zugeordnet worden – vor allem der Partei Bündnis Deutschland wegen der Ähnlichkeit des Namens.

Auch sollen gültige BSW-Stimmen bei der Auszählung übersehen worden sein, weil die Partei ungünstig auf dem Stimmzettel platziert gewesen sei; und gültige BSW-Stimmen seien als ungültig gewertet worden. In einer eigenen Hochrechnung zu möglichen Unregelmäßigkeiten kommt die Partei auf ein “Potenzial falsch gezählter BSW-Stimmen” von rund 33.000 – also viel mehr als die fehlenden rund 9.500.

Bundestag überprüfte Einsprüche bereits

Einsprüche des BSW hatte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags im vergangenen Jahr schon monatelang untersucht und nach eigenen Angaben Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet. Letztlich hielt eine breite Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet – nur die AfD wollte ihr stattgeben. Das Plenum des Bundestags lehnte eine Neuauszählung ab.

Wagenknecht unterstellte den übrigen Parteien, das aus Eigeninteresse getan zu haben. Die Wahlprüfung sei ein peinliches Schauspiel gewesen, das einer “Bananenrepublik” würdig wäre, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. “Da wurde nichts wirklich geprüft.”

Grundgesetz legt Verfahren fest

Das Verfahren, wonach zuerst der Deutsche Bundestag zuständig ist, ist im Grundgesetz festgelegt. Erst nach der Entscheidung des Parlaments kann beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben werden.

Die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen dann etwa, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wenn sich dabei Fehler ergeben, die Auswirkungen auf die Sitzverteilung des Bundestags haben, kann das Gericht die Wahl – ganz oder in Teilen – für ungültig erklären.

Das BSW wollte dieses Verfahren kurz nach der Wahl umgehen und ging direkt nach Karlsruhe, scheiterte dort aber. Im März 2025 lehnte der Zweite Senat mehrere Anträge der Partei, sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab – mit Verweis auf das Wahlprüfungsverfahren.

BSW gibt sich zuversichtlich

Die beiden Rechtsvertreter des BSW, Uwe Lipinski und Christoph Degenhart, zeigten sich zuversichtlich, dass das jetzige Verfahren Erfolg im Sinne der Partei hat. Lipinski sagte auch voraus, dass das Gericht recht schnell entscheiden werde – innerhalb “weniger Monate” und “auf jeden Fall” noch in diesem Jahr. Das Gericht äußerte sich auf Anfrage nicht zum Zeitrahmen.

Für die erst 2024 gegründete Partei steht viel auf dem Spiel. Zuletzt gab es vor allem interne Streitigkeiten und auch Aus- und Rücktritte. Bundesweit erreicht das BSW in Umfragen nur noch drei bis vier Prozent. Wagenknecht selbst hat sich von der Parteispitze zurückgezogen. Im Fall eines nachträglichen Einzugs in den Bundestag möchte sie aber Fraktionschefin werden.

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