Angesichts der anhaltenden Glätte auf Berliner Gehwegen hatte der Berliner Senat den Einsatz von Streusalz für Privatpersonen freigegeben. Gegen die Allgemeinverfügung klagte der Nabu – erfolgreich.
- Das Verwaltungsgericht Berlin kippt die vorübergehende Freigabe von Streusalz auf Gehwegen
- Angesichts anhaltender Glätte hatte der Senat den Einsatz von Salzen vorübergehend erlaubt
- Der Nabu war gegen die Allgemeinverfügung des Senats mit einem Eilantrag vorgegangen
- Streusalz ist vor allem aufgrund möglicher Umweltschäden umstritten
Der Nabu Berlin hat eine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats zum Einsatz von Tausalz gewonnen. Das teilte der Nabu am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht bestätigte dem rbb den Sachverhalt.
Der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen ist demnach ab sofort wieder untersagt. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf es unverändert gemäß Straßenreinigungsgesetz einsetzen.
Streusalz sollte bis Mitte Februar erlaubt werden
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte angesichts der anhaltenden Glätte auf Berliner Gehwegen am 30. Januar das geltende Streusalz-Verbot mit einer Allgemeinverfügung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Die Verfügung sollte bis zum 14. Februar gelten. Auch der Einsatz von Speisesalz oder von Salz für Geschirrspüler sei damit vorübergehend erlaubt, hieß es.
Der Naturschutzbund Berlin (Nabu) hatte vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Maßnahme geklagt. Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) habe “versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen”, so die Begründung des Nabu.
Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage sei inakzeptabel, sagte die Geschäftsführin des Nabu Berlin, Melanie von Orlow. “Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden.” Der Nabu kritisierte, dass eine Sprecherin der Senatsumweltverwaltung außerdem “sogar gänzlich andere Produkte wie Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen hat”.
Bonde: Parlament hätte Rechtsgrundlage liefern können
Verkehrssenatorin Ute Bonde sagte nach Bekanntwerden der Entscheidung laut einer Mitteilung, die Situation im öffentlichen Raum, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischen Einrichtungen, hätten “eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag” unabdingbar gemacht. Deshalb habe sie die Allgemeinverfügung erlassen.
Die Entscheidung des Gerichts mache klar, dass es am Gesetzgeber sei, eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. “Es wäre dem Abgeordnetenhaus möglich gewesen, ein Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, das mir ein rechtssicheres Handeln in der Notstands-Situation am 30. Januar ermöglicht hätte”, so Bonde. Sie werde mit Blick auf das Wetter in den kommenden Tagen “im Rahmen der Möglichkeiten” alle Mittel ausschöpfen, damit sich die Berlinerinnen und Berliner möglichst sicher fortbewegen können.
Glätte in Berlin seit Anfang Januar
In Berlin herrschen seit Anfang Januar Schnee und Eisglätte. Die BSR ist in Berlin für das Räumen von Straßen und Radwegen zuständig – auf den Gehwegen vor den Häusern fällt das in die Verantwortung der Eigentümer, die sich aber oft nicht oder nicht ausreichend um den Winterdienst kümmern.
Seit Tagen ist es deshalb auf sehr vielen Gehwegen in Berlin spiegelglatt. Kliniken melden großen Andrang von Patienten, die sich bei Stürzen verletzt haben. Auch die Feuerwehr verzeichnet aufgrund zahlreicher Glätteunfälle seit Wochen ein hohes Einsatzaufkommen.
In Berlin darf Tausalz normalerweise nur auf Hauptverkehrsstraßen verwendet werden, auf anderen Straßen und Kreuzungen nur in Einzelfällen. Das ist im Straßenreinigungsgesetz so geregelt. Auf Gehwegen sind etwa Splitt oder Sand erlaubt.
Tausalz steht in der Kritik
Umweltschützer kritisieren den Einsatz von Tausalz vor allem aufgrund möglicher Umweltschäden. In den vergangenen Tagen wurde vor allem über die Auswirkungen auf Straßenbäume diskutiert – doch betroffen sind auch Tiere, Böden, Grundwasser und sogar Bauwerke. Auf Berliner Gehwegen ist die Verwendung von Auftaumitteln wie Streusalz verboten – es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Die Senatsverwaltung für Umwelt begründete ihre Allgemeinverfügung mit einer akuten Notlage infolge gegenwärtiger, außergewöhnlicher und flächendeckender extremer Glätte. Dagegen wandte sich der NABU mit seinem Eilantrag. Die 1. Kammer des Verwaktungsgerichts Berlin wies auch auf einen handwerklichen Fehler des Senats hin: Diese habe versäumt, die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen.
Sendung: Radioeins, 04.02.2026, 12:00 Uhr
