Muss man trotz Streiks im Nahverkehr zur Arbeit?

Muss man trotz Streiks im Nahverkehr zur Arbeit?

Eine leere Straßenbahn-Station ist in München zu sehen.


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Stand: 02.02.2026 13:59 Uhr

In 15 Bundesländern wird der öffentliche Nahverkehr bestreikt. Arbeitnehmer, die mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren, haben es schwer. Fragen und Antworten zu Verspätung, Homeoffice und Schule.

Michael Nordhardt

Alena Lagmöller

Dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn Busse und Bahnen nicht fahren?

Nein. Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Es ist seine Verantwortung, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Beim ÖPNV-Streik einfach zu Hause zu bleiben, geht also nicht. Das Wichtigste ist: Mit dem Arbeitgeber sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Wenn der Streik – wie jetzt – angekündigt ist, sollte man das schon im Vorfeld machen.

Aber auch wenn mal spontan gestreikt wird, sollte man so schnell wie möglich Kontakt mit seinem Arbeitgeber aufnehmen. Wer einfach so unentschuldigt zu spät kommt oder fehlt, dem droht eine Abmahnung.

Welche Regeln gelten bei angekündigten Streiks?

Bei angekündigten Streiks müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen alles unternehmen, was zumutbar ist, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Das bedeutet für die Streiktage: früher aufstehen, mit dem Auto oder Fahrrad fahren, Fahrgemeinschaften bilden, frühzeitig Staus und Umwege einplanen. Wenn dadurch höhere Kosten entstehen als an einem “normalen” Arbeitstag, zum Beispiel für Benzin, ist das Sache des Arbeitnehmers.

Nur im Ausnahmefall kann es sein, dass etwas nicht verhältnismäßig und damit unzumutbar ist: Wenn zum Beispiel für Menschen mit geringem Einkommen lange und teure Taxifahrten nötig würden. Dann könnte es ausnahmsweise in Ordnung sein, an Streiktagen nicht zur Arbeit zu fahren.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice?

Auch wenn es in vielen Branchen sehr verbreitet ist: Einen Anspruch auf Homeoffice haben Arbeitnehmer nicht. Dennoch: Wenn der konkrete Job es zulässt, ist Homeoffice an den Streiktagen auch spontan eine Option – vorausgesetzt, der oder die Vorgesetzte ist einverstanden.

Wer die Auswirkungen der Streiks vermeiden möchte, kann darüber hinaus ein paar Tage unbezahlt frei machen, Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen – auch das in Absprache mit dem Arbeitgeber.

Werden Arbeitnehmer bezahlt, wenn sie wegen Streiks zu spät kommen?

Nein. Für die Zeit, in der man als Arbeitnehmer nicht arbeitet, wird man nicht bezahlt. Hier gilt der Grundsatz: “Ohne Arbeit kein Geld.”

In einigen Situationen wird dieser Grundsatz durchbrochen: Etwa, wenn Arbeitnehmer krank sind. Dann erhalten sie “Lohnfortzahlung im Krankheitsfall”. Eine Ausnahme ist auch, wenn man bezahlten Urlaub genommen hat. Oder, das ergibt sich aus Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wenn man als Arbeitnehmer “für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden” an der Arbeit gehindert wird.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Zeuge bei Gericht geladen wird oder – für Eltern – wenn in der Kita oder im Kindergarten spontan gestreikt wird. Allerdings kann diese Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Tarifvereinbarung eingeschränkt oder sogar vollständig ausgeschlossen werden.

Ein Streik im Personennahverkehr ist jedenfalls keine “in der Person liegende” Verhinderung. Das Kind kann dann trotzdem in die Kita. Man muss es nur anders hinbringen. Deshalb bleibt es hier beim Grundsatz “ohne Arbeit kein Geld”.

Müssen Kinder in die Schule, wenn Bus und Bahn streiken?

Ein Streik im Nahverkehr hebt die Schulpflicht nicht auf. Es findet auch weiterhin regulärer Unterricht statt. Auch hier müssen Eltern deshalb grundsätzlich dafür sorgen, dass die Kinder trotzdem pünktlich zum Unterricht erscheinen.

Einige Bundesländer weisen aber darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die keine alternativen Fahrtmöglichkeiten haben, dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben dürfen. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Schule muss dann aber unbedingt informiert werden, damit es nicht zu unentschuldigten Fehlzeiten kommt.

Andere Bundesländer, wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, verweisen darauf, dass im Einzelfall entschieden werden muss, ob der Schulweg wegen des Streiks unzumutbar und Fehlen deshalb entschuldigt ist. Auch hier sollte deshalb umgehend die Schule informiert werden, wenn ein Schüler wegen des Streiks nicht zum Unterricht kommt.

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